18-jähriger Terror-Verdächtiger muss vor Gericht

Nach dem Anschlag gedachten viele Menschen der Opfer - der nunmehrige Angeklagte will mit dem Terror aber nichts zu tun haben.
Nach dem Anschlag gedachten viele Menschen der Opfer - der nunmehrige Angeklagte will mit dem Terror aber nichts zu tun haben.APA/Helmut Fohringer
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Ein junger Mann aus Bangladesch wird am 21. Dezember wegen Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Wien vor dem Richter stehen. Der 18-Jährige zählt zu jener Gruppe, die nach dem Wien-Terror in U-Haft genommen wurden. Im Prozess geht es aber um alte, schon länger erhobene Vorwürfe.

Während heute ein Paar aus dem Irak wegen versuchten Mordes im Rahmen einer terroristischen Vereinigung in Wien vor Gericht steht (die beiden sollen versucht haben, in Deutschland Züge zum Entgleisen zu bringen), ist schon - Stichwort: Terror - der nächste Verhandlungstermin fixiert worden: Am 21. Dezember muss sich ein weiteres mutmaßliches IS-Mitglied vor dem Richter verantworten. Es handelt sich um den 18-jährigen A. aus Bangladesch.

A. war in Folge des Terroranschlags vom 2. November in Wien ins Visier der Ermittler geraten. Und in U-Haft genommen worden. Dabei kam heraus, dass gegen den Verdächtigen bereits eine Anklage vorliegt. Diese hat aber freilich nichts mit dem Wien-Terror zu tun.

Mentale Unterstützung für eine Syrien-Reise

Laut diesen früheren Vorwürfen wird A. angelastet, IS-Propagandamaterial in Umlauf gebracht zu haben. Auch soll er den späteren Wien-Attentäter K. F. (20) darin bestärkt haben, eine Reise nach Syrien, in die damals vom IS kontrollierten Gebiete, zu unternehmen. Wie berichtet hatte K. F. seinerzeit tatsächlich versucht nach Syrien zu gelangen, war aber von türkischen Behörden gestoppt und eingesperrt worden. Später wurde K. F. in Wien zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt, aus der er später vorzeitig bedingt entlassen wurde.

Zurück zu A.: Noch ehe dessen mutmaßlich kriminelles Vorleben gerichtlich durchleuchtet werden konnte, ist der 18-Jährige also ins Visier der Verfassungsschützer geraten. Diese bringen ihn in einem von der Staatsanwaltschaft Wien geleiteten Ermittlungsverfahren eben mit dem Wien-Terror vom 2. November in Verbindung.

So soll A. laut dem U-Haft-Befehl, der gegen ihn infolge des Wien-Terrors ergangen war, der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angehören (dieser Verdacht deckt sich also mit dem schon länger aktenkundigen Vorwurf). Konkret soll A. im Juli dieses Jahres in Wien den späteren Attentäter K. F. sowie andere Islamisten, solche, die in Österreich leben, zwei aus Deutschland und zwei aus der Schweiz, getroffen haben. Unter anderem soll ein gemeinsamer Besuch einer Moschee im 12. Bezirk am Programm gestanden sein.

„Kontakt: ja, Mittäterschaft: nein"

Bei diesen Treffen soll auch über die Ausführung des Anschlags gesprochen worden sein. A. bestreitet dies. Beweise dafür werden auch im aktuellen U-Haft-Beschluss nicht aufgezählt. Der Anwalt des 18-Jährigen, Wolfgang Ebner, weist auch daraufhin, dass es keine Beweise gebe. A. habe zuletzt, im Herbst, keinen Kontakt mehr mit dem späteren Wien-Attentäter gehabt.

Der Mann aus Bangladesch gibt selbst an, K. F. seit zwei Jahren zu kennen. Er habe ihn fünf-, sechsmal getroffen, einmal sei er mit diesem in eine Moschee im 20. Bezrik (Engerthstraße) gegangen. Ansonsten habe er via soziale Medien Kontakt mit dem späteren Wien-Attentäter gehalten.

Aber mit dem Anschlag will der 18-Jährige nichts zu tun haben. Er habe auch keine Anzeichen dafür wahrgenommen, dass K. F. einen Anschlag vorbereite oder dass dieser vorhabe sich Schusswaffen zu beschaffen.

Derzeit werden in Folge des Wien-Terrors diverse Datenträger jener Gruppe von Verdächtigen ausgewertet, die sich derzeit in U-Haft befindet. So wurden zum Beispiel bei A. im Rahmen einer Hausdurchsuchung zwei Mobiltelefone sichergestellt. Somit ist davon auszugehen, dass A. bis zu seinem Prozess am 21. Dezember in U-Haft bleiben muss.

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