Japan: Erster Blick in die Todeskammer

Japan Erster Blick Todeskammer
Japan Erster Blick Todeskammer(c) EPA (HANDOUT)
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Die Behörden zeigten der Öffentlichkeit zum ersten Mal Exekutionsanlagen. Damit wollen sie die wachsende Kritik an der Todesstrafe abwürgen. Bisher sind selbst Verwandte erst nach der Hinrichtung informiert worden.

TOKIO. Bisher galt die Vollstreckung der Todesstrafe in Japan als Staatsgeheimnis. Der Henker kommt ohne Vorwarnung, selbst nächste Angehörige werden erst nach der Vollstreckung informiert. Am Freitag zeigte das japanische Fernsehen erste Bilder aus einer gläsernen, aber fensterlosen Todeszelle – um weitere Medienkritik abzuwürgen.

Erst wurden zwei Mörder gehängt, wie üblich im Morgengrauen und im Geheimen. Dann überraschte Japans Justizministerin Keiko Chiba die Öffentlichkeit mit der Ankündigung, künftig dürften Medien in die Todeszellen schauen und mit Delinquenten sprechen. Nicht nur das, Frau Chiba von der Demokratischen Partei will eine parlamentarische Diskussion über Pro und Kontra der Todesstrafe. „Ich spüre die Notwendigkeit, endlich einmal offen darüber zu reden“, sagte sie auf einer Pressekonferenz. Im Grunde sollte Keiko Chiba eigentlich gar keine Exekutionsanordnungen abzeichnen. Die Ministerin ist eine langjährige und prominente Gegnerin des Galgens, Mitglied der japanischen Parlamentarischen Liga gegen die Todesstrafe.

Berichte über grausame Folter

Die Diskussion tut not. Auch nach der jüngsten Hinrichtung sitzen noch 107 Todeskandidaten in Japans Strafvollzugsanstalten. Ihr Warten auf den Strang bezeichnet Amnesty International als menschenunwürdig, ihre Behandlung in den Todeszellen als grausam. Was dort geschieht, steht unter keiner öffentlichen Kontrolle. Immer wieder wird von Schlägen, Schlafentzug, tagelangen Dauerverhören, aber auch von brutaler Folter durch Lederfesseln, Wasserkanonaden aus Feuerwehrschläuchen oder sogar Sodomie berichtet. Anwälte registrierten „eine außergewöhnliche Fülle von Techniken, um Schmerz und Terrorisierung des Opfers zu maximieren und gleichzeitig sichtbare Verletzungen zu minimalisieren.“

Die Regeln des japanischen Strafvollzugs sind rund 100 Jahre alt, Reformen werden immer wieder angekündigt, manchmal sogar in Kraft gesetzt, ohne dass sich Wesentliches ändert. Das fernöstliche Inselreich gehört zu den 57 Staaten, die eine solche Höchststrafe exekutieren – 139 andere haben sie abgeschafft oder zumindest länger nicht vollstreckt.

Auch Japan hat wieder ein Jahr gewartet – wie üblich bis zur politischen Sommerpause. Und auch diesmal regte sich medialer Unmut – mehr über die inhumane Methode als über den Sinn der Todesstrafe überhaupt. Bei den jüngsten Exekutionen war Justizministerin Chiba selbst anwesend. Unterdessen haben mehr als 40 Parlamentarier die Hinrichtungsstätten besucht und die Öffentlichkeit alarmiert. Der normale Japaner weiß darüber nichts oder äußerst wenig. Es gab niemals neutrale Zeugen, keine TV-Bilder oder Fotos dieser Grauzone einer eigentlich humanen Gesellschaft Japans.

„Holen Sie den Leichnam ab“

Üblicherweise erreicht der amtliche Anruf die Familien am frühen Morgen: „Bitte holen Sie den Leichnam ab – oder wollen Sie ihn bereits eingeäschert?“ Der Delinquent selbst erfährt erst kurz davor, dass seine letzte Stunde geschlagen hat. Beim Wecken teilt ihm ein Henker mit, er werde in der nächsten Stunde hingerichtet. Auf dem Weg zum Strang bleibt nur noch Zeit für eine kurze Sutra vor einem Bild der buddhistischen Gottheit der Barmherzigkeit.

Dann wird der Todeskandidat mit gefesselten Händen und verbundenen Augen zum Galgen geführt. Nur ein Vertreter der Staatsanwaltschaft und der Anstaltsleiter sind Augenzeugen.

„Los jetzt“, sagt der Diensthabende und mindestens drei Vollzugsbeamte betätigen gleichzeitig Knöpfe. Am Ende soll niemand wissen, wer die Falltür geöffnet hat. Keiner braucht sich als Henker zu fühlen. Der Hingerichtete bleibt zehn Minuten hängen, dann wird der Tod festgestellt.

Die jüngste Umfrage im Dezember 2009 wies aus, dass 86 Prozent aller Japaner die Todesstrafe für eine sinnvolle Abschreckung halten. Das könnte sich geändert haben, da Japan sein Rechtssystem nun auf Schöffengerichte umstellt. Manch einem Normalbürger, vermutet die „Japan Times“, würde es wohl Unbehagen bereiten, einen anderen Menschen in den Tod zu schicken.

Perfide Böswilligkeiten

Bis heute nimmt die zweitgrößte Industrienation in Kauf, dass sich immer wieder mal ein Todesverdikt als Justizirrtum herausstellt. Zuweilen werden auch perfide Böswilligkeiten aus den Todeszellen bekannt. Vor ein paar Jahren dankte ein Delinquent, der Weihnachten und Neujahr überstanden hatte, in einem Brief an seine Adoptivmutter – eine katholische Nonne – dem lieben Gott für ein „weiteres Jahr der Gnade“. Einen Tag später wurde er ohne weitere Erklärung hingerichtet.

AUF EINEN BLICK

In Japan warten derzeit mehr als 100 Gefangene auf ihre Hinrichtung. Die Mehrheit der Bevölkerung war bisher für die Todesstrafe, doch Menschenrechtsorganisationen haben zuletzt ihre Kritik verschärft. Ein Umdenken könnte auch die Umstellung des Systems auf Schöffengerichte mit sich bringen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.08.2010)

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