Novelle

Polizei darf doch nicht in Wohnungen

Wenn der Polizist zweimal klingelt: Zur Kontrolle der Quarantäne darf er nun doch nicht die Wohnung betreten.
Wenn der Polizist zweimal klingelt: Zur Kontrolle der Quarantäne darf er nun doch nicht die Wohnung betreten.(c) APA/GEORG HOCHMUTH
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Die Koalition wollte, dass die Exekutive nachsieht, ob jemand zu Hause in Quarantäne ist. Nach Aufregung wurde der Plan verworfen.

Wien. Der Entwurf hatte am Donnerstag für großes Aufsehen gesorgt. Es handle sich um „massive Eingriffe in die Privatsphäre“, meinte SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried. „Das ist unfassbar und einer Demokratie nicht würdig“, sagte Neos-Verfassungssprecher Nikolaus Scherak. Die Neuerung sei als „Ultima Ratio“ in manchen Fällen nötig, betonte hingegen zunächst die türkis-grüne Koalition. Sie brachte im Nationalrat einen Abänderungsantrag ein, laut dem die Polizei im Kampf gegen Epidemien auch Privatwohnungen betreten darf. Doch am späten Donnerstag Nachmittag zog die Koalition den Plan zurück. Aber was wäre geplant gewesen und welche Neuerung kommt nun trotzdem?

Konkret sollte am Freitag eine Änderung des Epidemiegesetzes beschlossen werden. Demnach hätte die Exekutive auf Ersuchen der Gesundheitsbehörden auch Privatwohnungen betreten können. Und etwa kontrollieren, ob jemand wirklich in Quarantäne ist.

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