Leitartikel

Suizidbeihilfe: Trost durch Kontrolle

Internationale Erfahrungen zeigen: Oft reicht es, dass die Möglichkeit der Suizid-Assistenz da ist. (Symbolbild)
Internationale Erfahrungen zeigen: Oft reicht es, dass die Möglichkeit der Suizid-Assistenz da ist. (Symbolbild)imago images/epd
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„Ein Jahr ist Zeit für rote Linien. Aus dem Können darf kein Sollen werden. “

Das Urteil bringt einen Paradigmenwechsel – und doch hat die Politik nicht viel dazu zu sagen. Als Kanzler und Vizekanzler am Freitag gefragt wurden, was sie davon halten, dass der VfGH die Strafbarkeit der Suizidbeihilfe aufhebt, winkten beide ab. Und verwiesen auf Aussendungen.

Überraschend ist das nicht. Fast alle Parteien meiden das Thema. Zu heikel. Zu viele, die man irritieren kann. Still sind aber auch jene, die es betrifft. Denn wer schwer krank ist und sterben will und sich damit an einen Freund wendet, weiß, dass er ihn der Gefahr einer Anzeige aussetzt. Jegliche Unterstützung, auch Hilfe bei der Fahrt in die Schweiz, ist strafbar. Riskant ist auch das Arztgespräch. Es droht eine Einweisung in die Psychiatrie. Wer es sich richten kann und fit genug ist, findet wohl trotzdem eine Lösung. Ab und zu landen Angehörige vor Gericht, wenn auch selten im Gefängnis.

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