Banken

EU bereitet sich auf Pleitewelle vor

Einen erneuten Schaltersturm wie hier im Juli 2015 in Thessaloniki will die Kommission der EU ersparen.
Einen erneuten Schaltersturm wie hier im Juli 2015 in Thessaloniki will die Kommission der EU ersparen.REUTERS
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Der Anteil fauler Kredite in den Bankbilanzen steigt wegen Corona erstmals seit fünf Jahren wieder. Die Kommission schlägt vor, im Notfall staatliche Bankenrettungen zu erlauben.

Nach der Rezession ist vor dem Bankenkrach. Auf diese Extremsituation will die Europäische Kommission die Union mit einer neuen Handreichung zur Frage einstellen, wie in den Nachwehen der Coronapandemie mit dem Problem zunehmender fauler Kredite umzugehen sei. Denn diese Prognose sei „unausweichlich“, sagte der dafür zuständige Vizepräsident der Kommission, Valdis Dombrovskis, am Mittwoch bei der Vorstellung des Papiers.

Zwar hätten Europas Banken seit der Großen Rezession vor einem Jahrzehnt ihre Portefeuilles an uneinbringlichen Forderungen gegen Privatkunden und Unternehmen deutlich verringert. Zum Vergleich: Ende 2016 waren 5,5 Prozent aller Kredite in Europas Bankbilanzen als faul zu klassifizieren, also als nicht oder zumindest nicht unmittelbar einbringlich. Zur Mitte des heurigen Jahres betrug dieser Wert nur mehr 2,8 Prozent. Man sieht also, dass die verschärften europäischen Vorschriften über Risikobewertung und Eigenkapital wirken. Doch dieser erfreuliche Trend, der gegen Ende 2014 begann, hat mit dem Ausbruch der Pandemie ein Ende gefunden. Nach gut fünf Jahren beginnen die Kreditportefeuilles der europäischen Banken wieder da und dort zu schimmeln.

Keine Zombiebanken retten

Aus diesem Grund schlägt die Kommission vor, dass erstmals seit der Großen Rezession der Staat wieder kriselnde Banken mit Steuergeld retten können soll. Die salopp „Abwicklungsrichtlinie“ genannte Rechtsvorschrift der EU aus dem Jahr 2014 sieht das vor. In „außergewöhnlichen Situationen“ sollen staatliche Überlebenshilfen an Banken nicht automatisch dazu führen, dass die betreffende Bank als insolvent beziehungsweise insolvenzgefährdet zu betrachten ist. Nach Ansicht der Kommission schafft die gegenwärtige Pandemie eine solche außergewöhnliche Situation im Sinne der Richtlinie. Denn alle Mitgliedstaaten sind seit Monaten in der Rezession. Vor allem die Klein- und mittelgroßen Betriebe sowie einzelne Branchen wie Transport, Tourismus und Gastronomie seien übermäßig stark betroffen – und damit auch die Kredite, die sie bei ihren Banken ausständig haben.

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