Gastbeitrag

Vier Augen prüfen mehr als zwei

Joint Audit. Die arbeitsteilige Befassung von zwei Gesellschaften zugleich ist ein Instrument zur Steigerung von Wettbewerb und der Qualität der Abschlussprüfung. – Ein Gastkommentar.

Wien. Jahresabschlüsse österreichischer Kapitalgesellschaften, die aufgrund des Überschreitens bestimmter Größenmerkmale nicht als „klein“ gelten, sind jährlich von einem Wirtschaftsprüfer einer Abschlussprüfung zu unterziehen.

Von den Ende 2019 von der Abschlussprüfer-Aufsichtsbehörde registrierten 334 Prüfungsgesellschaften und 62 natürlichen Personen mit aufrechter Bescheinigung zur Durchführung von Abschlussprüfungen waren 14 mit der Prüfung von Jahresabschlüssen von Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities, d. h. börsennotierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen) betraut.

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Das Prüfer-Netzwerk mit dem größten Marktanteil bei diesen Abschlussprüfungen wickelt 42% aller Abschlussprüfungen ab, insgesamt decken die „Big-Four“ der Branche (das sind die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Deloitte, EY, KPMG und PricewaterhouseCoopers) 86% der Prüfungen bei börsenotierten Unternehmen und 80% der Abschlussprüfungen aller Unternehmen von öffentlichem Interesse ab.

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