Skigebiete

Vorarlberg: FFP2-Masken nur in geschlossenen Gondeln Pflicht

FFP2-Maskenfplicht in Skiliften, verfassungswidrig in der neuen Verordnung?
FFP2-Maskenfplicht in Skiliften, verfassungswidrig in der neuen Verordnung?imago images/Geisser
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Vorarlbergs Seilbahnbetreiber erklären, dass ansonsten ein konventioneller Mund-Nasen-Schutz ausreicht. Jurist Bernhard Müller bezweifelt, dass eine FFP2-Maskenpflicht verfassungskonform wäre.

Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im Skigebiet gilt offenbar nur für Personen über 14 Jahre im Bereich geschlossener Gondeln und den dazugehörigen überdachten Anstehzonen. Das haben die Vorarlberger Seilbahnbetreiber am Dienstagabend bekannt gegeben - und gleichzeitig verlautbart, dass unter diesen Umständen alle Vorarlberger Skigebiete ihre Tore am 24. Dezember öffnen. Gastronomiebetriebe, die mit dem Auto erreichbar sind, dürfen Take-Away anbieten.

Für alle anderen Aufstiegshilfen reiche ein konventioneller Mund-Nasen-Schutz aus, erklärte Andreas Gapp, Obmann der Fachgruppe Seilbahnen in der Wirtschaftskammer Vorarlberg. Da nun die Rahmenbedingungen geklärt seien, stehe "Vorarlberger Wochen" nichts mehr im Weg, so Gapp. "Wir freuen uns, dass alle Vorarlberger Skigebiete zwischen dem 24. und 26. Dezember öffnen werden", sagte er. Man sei sich bewusst, dass mit der Öffnung der Skigebiete auch eine große Verantwortung verbunden sei. Daher stellten die Seilbahnbetriebe zusätzliche Mitarbeiter zur Verfügung, die sich in den Anstehbereichen um die Einhaltung der Abstandsregeln kümmern werden. Vorarlbergs zuständiger Landesrat Christian Gantner (ÖVP) sicherte dafür finanzielle Unterstützung seitens des Landes zu.

Jurist vermisst „sachliche, nachvollziehbare Begründung"

Für den Privatdozenten sowie Staats- und Verfassungsjuristen Bernhard Müller ist eine geplante Tragepflicht von FFP2-Masken in Skigebieten ab dem 24. Dezember verfassungswidrig. Er halte Maßnahmen zwar für wichtig, vermisse aber eine "sachliche, nachvollziehbare Begründung". Die Regierung hätte aus den Aufhebungen sämtlicher Corona-Maßnahmen durch den Verfassungsgerichtshof lernen müssen, betonte der Jurist am Dienstag.

"Gleiches muss gleich behandelt werden", brachte Müller einen verfassungsrechtlichen Grundsatz auf den Punkt. Im Handel oder den öffentlichen Verkehrsmitteln gelte auch keine FFP2-Maskenpflicht, obwohl dort die Gefahr einer Ansteckung nicht geringer sei als in der Schlange am Skilift, so der Rechtsexperte.

Abgesehen davon müsse eine geeignete Maßnahme, die vor Ansteckung schützt, auch praktikabel sein. "Wie stellen sich das die Politiker konkret vor? Piste runter - Helm runter - Maske rauf - Helm rauf - Helm runter - Maske runter - Helm rauf?", merkte Müller an und schlussfolgerte: "Das funktioniert in der Realität nicht."

"Warum das eine so, das andere so?"

Einen Schlauchschal halte er indes für "eine unheimlich praktikable Sache", ferner könne man einen solchen ja auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln tragen. "Warum das eine so, das andere so?" Er persönlich sei der Meinung, dass es bei der FFP2-Maskenpflicht um die Außenwirkung gehe, es liege wohl am "Murks, der uns in den Skigebieten passiert ist". "Damit es nicht so blöd ausschaut, ziehen wir die Öffnung eben mit Maske durch", mutmaßte Müller. FFP2-Masken schienen derzeit ja "in Mode" zu sein.

Abseits der rechtlichen Bedenken hielt auch andernorts der Widerstand gegen die FFP2-Masken beim Skivergnügen an. Der Obmann des Fachverbandes der Österreichischen Seilbahnen in der Wirtschaftskammer und ÖVP-Abg. Franz Hörl sprach gegenüber der "Tiroler Tageszeitung" (Dienstagsausgabe) von einem "weiteren Schlag in die Magengrube der Seilbahner" und legte nach: "Wir wollen für die Einheimischen aufsperren. Zuerst hat man uns wochenlang hingehalten, jetzt wirft man uns erneut Prügel vor die Füße". Es müsse ihm einmal jemand erklären, "was der Unterschied zwischen der Beförderung mit einer Gondel oder mit einer U-Bahn in Wien ist".

(APA)

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