Strafverfahren

Hunde töteten Soldaten: Strafverfahren eingestellt

Hundezwinger
HundezwingerAPA/Helmut Fohringer
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Nachdem ein Heeres- und ein Privathund einen Elitesoldaten getötet hatten, wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eröffnet. Dieses wurden nun ad acta gelegt.

Am 14. November 2019 kam es in der Flugfeld-Kaserne des Bundesheeres (Wiener Neustadt) zu einer tödlichen Attacke: Ein Diensthund des Bundesheers und ein junger Hund in Privatbesitz töteten einen 31-jährigen Soldaten des Jagdkommandos. Nun wurde das Strafverfahren gegen den Hundeführer sowie gegen unbekannte Täter eingestellt. Das teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, Erich Habitzl, der „Presse“ mit.

Auch beim Opfer handelt es sich um einen ausgebildeten Militärhundeführer. Dieser war von den beiden belgischen Schäferhunden (Malinois) am Kasernengelände getötet worden. Eines der beiden Tiere, der „teamfähige, offensive Schutzhund“ Hati, war damals zweieinhalb Jahre alt. Der andere (private) Vierbeiner, Ragna, war erst siebeneinhalb Monate alt und hatte sich ohne Genehmigung am Areal befunden. Beide Hunde waren einander vertraut. Ihr Besitzer war zum Zeitpunkt der Attacke auf einer Übung, sodass sich der später Getötete um die Tiere kümmern sollte. Letzterer kannte beide Hunde und hatte zuvor bereits mit ihnen trainiert.

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