Laut EU-Agentur ECDC würden die negativen Effekte geschlossener Schulen den Nutzen übersteigen.
Wien. Die Debatte, wie Unterricht in der Coronakrise abgehalten werden kann, zählt zu den hitzigsten dieser Pandemie. Wie angespannt die Lage ist, das zeigen Drohschreiben, die an zahlreichen Wiener Schulen eingelangt sind: Maskengegner drohen darin Lehrern mit strafrechtlichen Konsequenzen, wenn sie sich der Maskenpflicht an der Schule nicht widersetzen. Als angebliche Elternvertreter fordern sie aufgrund einer im Dezember ergangenen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur Maskenpflicht Direktoren und Lehrer auf, den Vorgaben der Schulbehörden zu widersprechen. Sowohl Schulbehörden als auch Personalvertreter sehen dafür aber keine Grundlage.
Der VfGH hat im Dezember entschieden, dass die Verordnung zu Maskenpflicht und Schichtbetrieb im Frühjahr gesetzwidrig gewesen ist. Seit dem Beginn dieses Schuljahrs gelten allerdings neue Rechtsgrundlagen zur Maskenpflicht. Aus Wiens Bildungsdirektion heißt es, die Schreiben seien nicht zu beachten, die aktuelle Maskenpflicht beruhe auf einer anderen Rechtsgrundlage als die vom VfGH aufgehobene.