Operation Aderlass

Haftstrafe für den Doping-Arzt

Der Erfurter Arzt Mark S. muss das jahrelange Geschäft mit Blutdoping hart büßen, im Bild Staatsanwalt Kai Gräber,
Der Erfurter Arzt Mark S. muss das jahrelange Geschäft mit Blutdoping hart büßen, im Bild Staatsanwalt Kai Gräber, APA/AFP
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Mark S., dessen Blutdoping-Netzwerk einst bei der nordischen WM in Seefeld aufgeflogen war, hat in München ein hartes Urteil ausgefasst.

München. Der Erfurter Arzt Mark S. muss das jahrelange Geschäft mit Blutdoping hart büßen. Das Landgericht München II verurteilte den 42-Jährigen am Freitag zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten und einem Berufsverbot von drei Jahren.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Mark S. mehrere Winter- und Radsportler über Jahre mit Blutdoping behandelte. Zudem verabreichte er der österreichischen Mountainbikerin Christina Kollmann-Forstner in einem Fall ein Präparat, das nicht für den Gebrauch an Menschen zugelassen war. Er wurde deshalb von der Strafkammer auch wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Neben dem deutschen Mediziner wurden auch dessen vier Helfer in dem ersten großen Strafprozess in Deutschland seit Einführung des Anti-Doping-Gesetzes 2015 schuldig gesprochen. Als sein wichtigster Helfer erhielt Handwerker Dirk Q. eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Die Krankenschwester Diana S. wurde zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Notfallsanitäter Sven M. und Ansgard S., ein Anwalt im Ruhestand, erhielt Geldstrafen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Nicht nur Bewährungsstrafen

Das Netzwerk von Mark S. war Anfang 2019 aufgeflogen. Bei Razzien in Erfurt und während der nordischen Ski-Weltmeisterschaften in Seefeld in Tirol wurden unter anderem vier der fünf in München Angeklagten verhaftet (Operation Aderlass). Im Prozess legten alle teils umfassende Geständnisse ab.

Einige involvierte Athleten wurden in ihren Heimatländern separat angeklagt und verurteilt, zumeist gab es dabei Bewährungsstrafen. Einer der prominentesten internationalen Stars, der von der Affäre betroffen ist, ist der italienische Radprofi Alessandro Petacchi, der eine zweijährige Sperre ausfasste, zivilrechtlich aber nicht belangt wurde.

Bereits im Jänner 2020 waren am Landesgericht Innsbruck mehrere Prozesse zu Ende gegangen: Jeweils wegen schweren Sportbetrugs wurden die ehemaligen Langläufer Dominik Baldauf (fünf Monate) und Johannes Dürr (15 Monate), die Schlüsselfigur in der Aufdeckung des Dopingskandals, zu bedingten Haftstrafen verurteilt.

Ein Jahr später, am vergangenen Dienstag, war der ebenfalls involvierte Ex-Radprofi Stefan Denifl wegen des gleichen Delikts zu zwei Jahren Haft, 16 Monate davon bedingt, verurteilt. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Er ist der bisher einzige Sportler dieser Operation Aderlass in Österreich, der tatsächlich auch teilweise ins Gefängnis muss.

Sportrechtlich hatte es auch Schuldsprüche u. a. gegen die Langläufer Max Hauke, Baldauf und Harald Wurm gegeben. Wurm wurde am Freitag in Innsbruck strafrechtlich von den Vergehen nach dem Anti-Doping-Bundesgesetz und vom Vergehen des schweren Betrugs freigesprochen, wegen einer Falschaussage aber teilschuldig befunden. (red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.01.2021)

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