Bianca Jagger: Salzburger Ring-Prozess zu Ende

Bianca Jagger
Bianca JaggerAP (Alik Keplicz)
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Im Sommer 2008 hat Bianca Jagger einen teuren Ring verloren. Der Finder klagt die Charity-Lady seitdem auf Rufschädigung und pocht auf seinen Finderlohn. Ab sofort kümmert sich ein Londoner Gericht um die Geschichte.

Seit eineinhalb Jahren ist der Rufschädigungsprozess um Bianca Jaggers Ring am Landesgericht Salzburg anhängig. "Diese große Geschichte", wie Zivilrichter Walter Dalus etwas zynisch bemerkte, ist heute, Dienstag, beendet worden. Das Urteil ergeht allerdings schriftlich.

Hintergrund der Causa: Bianca Jagger hat ihm Sommer 2008 einen Ring in Salzburg verloren. Der Finder, ein Salzburger Unternehmer, hielt das offenbar rund 200.000 Euro teure Juwel anfangs für einen wertlosen Schlüsselanhänger, was Jaggers Rechtsanwalt Medien gegenüber als "lächerlich" und "Unfug" bezeichnet haben soll. Der Finder fühlte sich in seiner Ehre gekränkt und klagte. Der Ausgang des Zivilverfahrens gilt als vorentscheidend im Streit um den Finderlohn. Der Betrag muss allerdings bei einem Gericht in London, dem Wohnort von Bianca Jagger, eingeklagt werden.

Recht auf Finderlohn

Die Menschenrechtsaktivistin und Ex-Frau von "Rolling Stone" Mick Jagger hatte das Schmuckstück im Festspielsommer 2008 verloren. Der Salzburger Bautechniker (47) hob den Ring am 22. August vor einem Hotel auf, schenkte ihn seiner Tochter "zum Spielen", wie er heute nochmals schilderte, und fuhr auf Urlaub. Als er schließlich aus der Zeitung von dem hochkarätigen Verlust erfuhr, ließ er das Juwel auf eine Polizeiinspektion tragen. Danach forderte er über seinen Anwalt den "rechtmäßigen Finderlohn" von 10.000 Euro ein.

Jagger will nicht zahlen

Doch Jaggers Anwalt Gabriel Lansky war der Ansicht, dem Salzburger stehe der Finderlohn nach Paragraf 390 ABGB rechtlich nicht zu, denn der Ring sei nicht unverzüglich abgegeben worden. Mit seinen Aussagen gegenüber Medien sei auch niemand an der Ehre verletzt worden, hatte Lanskys Rechtsvertreter Gerald Ganzger bereits in den Verhandlungen zuvor dem Richter erklärt. Ganzger pochte zudem auf freie Meinungsäußerung.

Keine Einigung ohne Anwalt

Eine außergerichtliche Einigung scheiterte. Das Angebot von Jagger, dem Finder 1000 Euro für seine Tochter auszuhändigen und die restlichen 9000 an Amnesty International zu überweisen, lehnte der Salzburger ab. "Nur damit sich Jagger in der Charity-Funktion sonnen kann. Wir wollen das nicht als Geschenk betrachten, sondern als gesetzlichen Anspruch", wetterte Schuberth. Bianca Jagger stehe aber nach wie vor zu diesem Angebot, erklärte Lansky.

Klunker nicht "Klumpert"

Als Zeugen mussten in dem Prozess nicht nur Journalisten aussagen, sondern auch die 14-jährige Tochter des Finders. Das Geschenk ihres Vaters habe wie ein "Klumpert" ausgesehen, das sie schon fast wegschmeißen wollte, sagte das Mädchen vergangenen Juni zum Richter. "Nach der Aussage der Tochter glaube ich, kann man ruhigen Gewissens von Unverzüglichkeit sprechen", meinte Walter Dalus zum Thema "unverzügliche Abgabe des Ringes".

(APA)

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