Ein Signal an die Wähler

Die „Mitwirkungspflicht“ für Asylwerber hat kaum sachliche Gründe.

So leicht geht das: Man benenne „Anwesenheitspflicht“ einfach in „Mitwirkungspflicht“ um – und schon lösen sich die verfassungsrechtlichen Bedenken der SPÖ bezüglich der Kasernierung von Asylwerbern in Luft auf. Überraschend kommt das nicht, schließlich passiert es ja nicht zum ersten Mal, dass die Sozialdemokraten bei einem Vorstoß zur Verschärfung des Fremdenrechts erst empört aufschreien und wenig später leicht zerknirscht zustimmen.

Inhaltlich ist nichts gegen eine echte „Mitwirkungspflicht“ einzuwenden: Natürlich darf man von Flüchtlingen verlangen, dass sie für Befragungen zur Verfügung stehen und auch sonst alles tun, damit ihr Verfahren rasch abgewickelt werden kann. Und es kann Sanktionen geben, wenn das nicht passiert. Aber warum muss man sie dafür einsperren, auch beispielsweise am Wochenende, wenn es gar kein Verfahren gibt? Das hat keinerlei sachliche Gründe, nicht einmal jenen, ein „Untertauchen“ der Asylwerber zu verhindern. Wer das vorhat, taucht dann halt einfach ein paar Tage später unter.

So liegt der Verdacht nahe, dass es Innenministerin Fekter (und ihrem Anhängsel aus der SPÖ) erst in zweiter Linie um Sachlösungen geht. Vor allem wollen sie kurz vor den Landtagswahlen in Wien und der Steiermark nochmals Flagge zeigen und ein Signal an die Wähler senden: Seht her, wir tun eh was „gegen die Ausländer“.


martin.fritzl@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.09.2010)

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