Quergeschrieben

Asylpolitik nach dem Motto: "Mir wern kan Richter brauchen"

ASYL: PROTEST GEGEN ABSCHIEBUNGEN - KUNDGEBUNG AUFGELOeST
ASYL: PROTEST GEGEN ABSCHIEBUNGEN - KUNDGEBUNG AUFGELOeSTAPA/CHRISTOPHER GLANZL
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In der grotesken Kampagne gegen die Abschiebung einer georgischen Familie geht es letztlich darum, eine Politik der offenen Grenzen durchzusetzen.

Österreich verfügt über eine Verfassung, die – nach den Worten des Bundespräsidenten – von großer „Eleganz“ und „Schönheit“ ist. Ihr zur Seite steht eine weniger schöne und elegante Realverfassung, in der sich das wirkliche politische Geschehen abbildet. Bisher galt, dass die Realverfassung zwar neben der geschriebenen Verfassung geduldet wird, sich aber nicht über sie hinwegsetzen darf. Die Kampagne gegen die rechtmäßige Abschiebung der georgischen Familie T. lässt befürchten, dass sich das ändern könnte. Denn der Bundespräsident, der nach dem Bundes-Verfassungsgesetz zu den obersten Organen der Vollziehung zählt, stellt offen die Berechtigung einer Maßnahme infrage, die im Gesetz und mittelbar über das Gesetz in der Verfassung begründet ist.

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Die Familie T., die erstmals 2006 nach Österreich kam und zwischenzeitlich zwei Jahre lang wieder in Georgien lebte, stellte insgesamt sechs (!) Asylanträge, die allesamt abgewiesen wurden. Vier Abschiebeversuche wurden vereitelt. In letzter Instanz lehnte der Verwaltungsgerichtshof Revisionen ab, wobei er den Fall unter Berücksichtigung der Europäischen Menschenrechtskonvention („humanitäres Bleiberecht“) und des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern beurteilte. Artikel 6 der EU-Richtlinie über die „Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger“ verpflichtet die Mitgliedstaaten, illegalen Aufenthalt konsequent zu unterbinden. Artikel 8 weist sie an, die Rückkehr als letztes Mittel zwangsweise durchzusetzen, falls sie die Betroffenen nicht freiwillig antreten. Mit der Entscheidung des VwGH und der Abschiebung wurde der illegale Aufenthalt der Familie T. endlich beendet.

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