Man demütigte den Beamten vor Kollegen, unterschlug seinen akademischen Titel und ließ ihn kaum Überstunden machen. Die Republik haftet.
Wien. Warum gerade er zur Personalreserve für den Grenzeinsatz eingeteilt werde, wollte der Mann wissen. Weil er „am wenigsten abgehe“, bekam er als Antwort. Beschwerden über das Verhalten seiner Kollegen wiegelte der Vorgesetzte sowieso ab. „Was du Menschenrechtler schon wieder hast, das sind brave Leistungsträger im Bezirk“, erklärte der Boss. Dabei war der Mitarbeiter sehr wohl unfair behandelt worden, wie die Gerichte konstatieren sollten. Muss also der Staat für die dadurch entstandenen Schäden aufkommen?
Der Betroffene war selbst stellvertretender Kommandant einer Polizeiinspektion. Neun Monate lang wurde ihm kein Sachbereich zugewiesen. Der Mann fühlte sich von zwei Vorgesetzten diskriminiert. Unmut hatte sich der Beamte mit einer Pflegefreistellung zugezogen. Dafür wurde ihm vom Chef eine „mehr als fragwürdige bzw. defizitäre moralische Komponente“ vorgehalten. Zusatz: „Aber alles nichts Neues!“ Dieses E-Mail ging an das für jeden Kollegen einsehbare Dienststellenpostfach.