Rechtspanorama

Durch Doping Geld zu kassieren ist Betrug

APA/BARBARA GINDL
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Der OGH verwirft die Einwände eines heimischen Langläufers.

Wien. Er war einer der Langläufer, die bei der „Operation Aderlass“ zur WM 2019 des Blutdopings überführt worden waren. Vor Gericht ging es um die Frage, ob es auch Betrug ist, wenn man als gedopter Sportler in den Vorjahren u. a. Übernachtungskosten bei Wettbewerben kassiert bzw. Geld von Sponsoren ausbezahlt bekommen hat.

Der des Dopings geständige Mann war erstinstanzlich wegen schweren Betrugs zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Vor dem Obersten Gerichtshof wandte er ein, dass die Veranstalter für die Übernachtungskosten keine Gegenleistung erwartet hätten. Und die Sponsoren hätten ihre Werbung ja bekommen. Dem entgegnete der OGH (15 Os 3/20k), dass der Mann gedopt nie an Rennen hätte teilnehmen dürfen und nicht gesponsert worden wäre.

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