Der OGH verwirft die Einwände eines heimischen Langläufers.
Wien. Er war einer der Langläufer, die bei der „Operation Aderlass“ zur WM 2019 des Blutdopings überführt worden waren. Vor Gericht ging es um die Frage, ob es auch Betrug ist, wenn man als gedopter Sportler in den Vorjahren u. a. Übernachtungskosten bei Wettbewerben kassiert bzw. Geld von Sponsoren ausbezahlt bekommen hat.