Eine Sammelklage mehrerer Opfer bzw. Hinterbliebener ist in Vorbereitung. Die Mutter eines Todesopfers hat bereits eine Amtshaftungsklage gegen die Republik eingebracht. Streitwert: 125.000 Euro.
Der Endbericht der nach dem Wien-Terror eingesetzten U-Kommission stellt, wie berichtet, grobe Mängel bei den Staatsschutz-Aktivitäten im Vorfeld des Anschlags fest. Daher könnte eine Welle von Amtshaftungsklagen ins Rollen kommen. Denn: Verursacht schuldhaftes Verhalten von Republiks-Organen (hier: die Staatsschutzbehörden BVT und LVT) Schäden, dann können Geschädigte finanzielle Ansprüche stellen.
Die meisten Opfer des Wien-Terrors vom 2. November bzw. die Hinterbliebenen oder die Angehörigen – es gab vier Todesopfer und 23 teils schwer Verletzte – begnügen sich nicht mit den bisher gemäß Verbrechensopfer-Gesetz zugesprochenen Entschädigungssätzen. Diese Sätze liegen bei zirka 2000 Euro pro Person. Sie werden auch ausbezahlt, wenn kein staatliches Verschulden vorliegt. Da aber derartige Summen unangemessen gering erscheinen, steht quasi eine Amtshaftungs-Sammelklage im Raum.