Gesetzesentwurf

Home-Office nur freiwillig – und wirklich nur in der Wohnung

Coronavirus - Homeoffice mit Kind
Coronavirus - Homeoffice mit Kind(c) APA/dpa/Julian Stratenschulte (Julian Stratenschulte)
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Das Home-Office-Gesetz ist da – und regelt tatsächlich nur das Arbeiten daheim. Andere Formen der Telearbeit spart es aus.

Wien. Der angekündigte Gesetzesentwurf für das Arbeiten im Home-Office ist da. Seit Dienstag steht er auf der Parlament-Homepage, die Begutachtungsfrist dauert bis zum 19. Februar – und damit gerade einmal vier Tage.

Tragendes Prinzip der Regelung ist die Freiwilligkeit: Home-Office kann nur einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Es soll weder ein Anrecht des Arbeitnehmers darauf geben noch ein Recht des Arbeitgebers, Home-Office anzuordnen. Auch die Vereinbarung eines einseitigen Weisungsvorbehalts des Arbeitgebers, ob überhaupt Home-Office ausgeübt wird, soll laut den Erläuterungen unzulässig sein. Wohl aber sollen Betriebsvereinbarungen geschlossen werden können, die das Arbeiten im Home-Office regeln.

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