Das Home-Office-Gesetz ist da – und regelt tatsächlich nur das Arbeiten daheim. Andere Formen der Telearbeit spart es aus.
Wien. Der angekündigte Gesetzesentwurf für das Arbeiten im Home-Office ist da. Seit Dienstag steht er auf der Parlament-Homepage, die Begutachtungsfrist dauert bis zum 19. Februar – und damit gerade einmal vier Tage.
Tragendes Prinzip der Regelung ist die Freiwilligkeit: Home-Office kann nur einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Es soll weder ein Anrecht des Arbeitnehmers darauf geben noch ein Recht des Arbeitgebers, Home-Office anzuordnen. Auch die Vereinbarung eines einseitigen Weisungsvorbehalts des Arbeitgebers, ob überhaupt Home-Office ausgeübt wird, soll laut den Erläuterungen unzulässig sein. Wohl aber sollen Betriebsvereinbarungen geschlossen werden können, die das Arbeiten im Home-Office regeln.