Pleiten

Privatpersonen dürfen sich schneller entschulden

PK ´R�CKBLICK AUF EIN JAHR GR�NE JUSTIZPOLITIK UND AUSBLICK AUF DIE KOMMENDEN WOCHEN´: KOGLER / ZADIC
PK ´R�CKBLICK AUF EIN JAHR GR�NE JUSTIZPOLITIK UND AUSBLICK AUF DIE KOMMENDEN WOCHEN´: KOGLER / ZADIC(c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
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Die Koalitionspartner konnten sich nach monatelangen Hin und Her zur Insolvenzrechtsreform nun einigen. Die Entschuldungsfrist wird laut Insidern auf drei Jahre gestutzt. Das gilt allerdings erst einmal nur auf Probe.

Wer in die Insolvenz schlittert, hat es wahrlich nicht einfach. Eine Gesetzesnovelle soll Schuldnern wieder auf die Beine helfen. Dass Unternehmen sich künftig schneller entschulden dürfen, wird von der EU vorgeschrieben. Ob auch Privaten diese Gnade zu Teil wird, galt in Österreich noch als Zankapfel. Nun dürften sich die Koalitionspartner geeinigt haben, wie „Die Presse“ von Insidern erfahren hat. Somit kann das Justizministerium endlich die Insolvenzrechtreform auf den Weg bringen.

Die Umsetzungsfrist der EU endet mit Juli. Spätestens ab dann gilt eine Rückzahlungsdauer nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Privatpersonen von drei Jahren. Bisher lag die Entschuldungsfrist bei fünf Jahren. Und das auch noch nicht sehr lange. Erst im Zuge des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes im Jahr 2017 hatte man die Dauer von sieben Jahren herabgesetzt sowie die Mindestquote abgeschafft.

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