Warum Unredlichkeit von Eltern doch mit Vorteilen für Kinder vereinbar ist. Eine Antwort auf Helmut Koziol.
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Wien. Gut integrierte Minderjährige werden unter großem Polizeiaufgebot und medialem Interesse nach Georgien bzw. Armenien abgeschoben, nachdem ihre Eltern behördliche Entscheidungen ignoriert hatten. Tritt das Kindeswohl hinter die – von Helmut Koziol im Rechtspanorama vom 15. Februar sogenannte – Unredlichkeit der Eltern zurück?
Fremden- und Asylrecht ist zwar nicht mein Fachgebiet, als Vater eines Jugendlichen und aufgrund langjähriger Tätigkeit in der außerschulischen Jugenderziehung bin ich aber für die Rechte von Kindern und Jugendlichen besonders sensibilisiert. Koziol unterstützt die Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts, wonach sich die von der Abschiebung betroffenen Minderjährigen das Verhalten ihrer Eltern zurechnen lassen müssten, und führt dazu zivilrechtliche Bestimmungen des ABGB ins Treffen.