Dreifacher Kindesmord: Lebenslange Haft für die Mutter

Verteidigerin Astrid Wagner mit der 31 Jahre alten Angeklagten A.
Verteidigerin Astrid Wagner mit der 31 Jahre alten Angeklagten A.APA/Herbert Neubauer
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Eine Frau, die ihre drei Kinder, ein neun-, ein dreijähriges Mädchen und einen acht Monate alten Buben erstickte, bekam die einzig „denkbare Strafe, die Höchststrafe“.

Eine beklemmende Stimmung macht sich an diesem Montagmorgen im Gerichtssaal breit. Das Auditorium ist gut gefüllt, soweit dies die Corona-Abstandsregeln zulassen. Die Tat macht sprachlos. Die Bestürzung erreicht ihren Höhepunkt, als der Leiter der Wiener Gerichtsmedizin, Daniele Risser, den minutenlangen Todeskampf der Neunjährigen schildert – soweit sich dies aufgrund der Obduktion sagen lässt.

Bei diesem Opfer, so der Mediziner, habe das Sterben länger gedauert als bei der Dreijährigen und dem acht Monate alten Buben. Dies würden Spuren eines Abwehrkampfs bestätigen. Das älteste der drei Kinder sei an diesem 17. Oktober des Vorjahrs sogar noch ins Donauspital eingeliefert worden, wo Ärzte eine Wiederbelebung versuchten. Leider erfolglos. Es blieb bei drei toten Kindern.

Angesichts dieser Opferbilanz gibt es für den Vorsitzenden des Schwurgerichts, für Richter Georg Olschak vom Wiener Straflandesgericht, „nur eine denkbare Strafe, die Höchststrafe“, also lebenslangen Freiheitsentzug. Zusätzlich wird über Chandra A. (31), die Mutter, die ihre drei Kinder mit einem Kopfpolster erstickt hat, eine Einweisung in eine geschlossene psychiatrische Anstalt verhängt.

Zurechnungsfähig? Ja

Anwältin Astrid Wagner appelliert noch an die Geschworenen: Diese sollten Chandra A. zwar einweisen, nicht aber bestrafen. Denn es bestehe ja keine Pflicht für das Gericht, den Ergebnissen des psychiatrischen Gutachters Peter Hofmann zu folgen. Doch davon lassen sich die acht Laienrichter nicht beeindrucken. Sie machen buchstäblich kurzen Prozess und kommen einstimmig zum Ergebnis, dass die Mutter sowohl bestraft als auch eingewiesen werden müsse. Dagegen meldet die Anwältin sofort Nichtigkeitsbeschwerde an.

Kann eine Mutter, die „so etwas“ tut, zurechnungsfähig sein? Durchaus, meint Psychiater Hofman sinngemäß. Und nein, die Frau sei seelisch nicht gesund. Handlungsbestimmend für den – laut Urteil – dreifachen Mord sei (Achtung, kompliziert:) „eine grenzwertige, psychotische Entgleisung mit entsprechender Fehlinterpretation der tatsächlichen Realsituation bei depressiver Grundsymptomatik“.

Anders gesagt: Eine schwere Psychose, die die „Steuerungsfähigkeit“ der Frau aufgehoben habe, lag nicht vor. „Der Unrechtsgehalt ihrer Tat war ihr bewusst. Sie hätte sich auch anders entscheiden können.“
Chandra A., eine gebürtige Nepalesin, kam 2010 mit einem Studentenvisum von ihrem Heimatland nach Österreich. In Katmandu hatte sie Mathematik, Physik und Chemie studiert. In Österreich ging sie eine arrangierte Ehe mit einem um 13 Jahr älteren Landsmann ein. Die Verteidigerin: „Sie hat ihn vom Fleck weg geheiratet.“ Das Paar bekam drei Kinder. Eheliche Probleme stellten sich ein.

Sie wusste, was sie tut: „Willensbildung war möglich"

Die Frau vermutete, ihr Mann sei auch an ihrer Schwester interessiert. Die Abneigung gegen ihren Mann habe sich immer mehr gesteigert, erzählt die Angeklagte nun, wobei sie durchgehend FFP2-Maske trägt, was ihre Worte schwer verständlich macht. Das Misstrauen und die Aversionen gegen den Mann seien so weit gegangen: „Ich wollte nicht die Kinder töten. Sondern meinen Mann.“ Aufgrund arger Streitigkeiten wurde der Mann zwischenzeitig mit einem 14-tägigen Wohnungs-Betretungsverbot belegt.

In der Tatnacht gab es erneut Zwist. Der Mann verließ abermals die Wohnung. Chandra A.: „Er ist weggelaufen.“ Sie habe gedacht, wenn er zurückkommt, „dann nimmt er die Kinder mit und lässt mich allein“. – „Deshalb habe ich das gemacht.“ Frage des Gerichts: „Wollen Sie Ihren Mann immer noch töten?“ Antwort: „Nein.“

„Ich weine jeden Tag um meine Kinder"

Dass sie die Kinder letztlich bewusst erstickt habe, gibt die Frau zu. Hier setzt noch einmal Gerichtspsychiater Hofmann an: „Eine Willensbildung war ihr möglich. Sie sagt selbst, dass es ihr Ziel war, die drei Kinder zu töten.“ Auch ordnet Hofmann die Frau als suizidal ein.

Bei der Strafbemessung wertet das Gericht die Unbescholtenheit sowie das Geständnis der Angeklagten als mildernd. Erschwerend fallen die Umstände der Tat ins Gewicht. Der Richter: „Es sind drei minderjährige Kinder ums Leben gekommen. Unter Ausnützung ihrer Hilflosigkeit. Sie wurden im Schlaf erstickt.“

Während diese Worte gesprochen werden, sitzt der Mann der Angeklagten im Publikum. Und kämpft mit den Tränen. Man hat noch seine Zeugenaussage im Ohr. Da hat er gesagt: „Ich weine jeden Tag um meine Kinder.“

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