Sozialhilfe: „Man nimmt, was man kriegen kann“

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Sozialhilfe bdquoMan nimmt kriegen(c) Clemens Fabry
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Die Sozialhilfe ist Geschichte, in Wien wird seit 1. September die Mindestsicherung ausbezahlt. Die Standards sind jetzt höher – und die Behördenwege ziemlich kompliziert. Ein Besuch beim Sozialamt.

Er hatte alles, eine Familie, zwei Häuser, einen Job in der Betriebsführung eines Kulturhauses, doch dann kam der Bandscheibenvorfall, der lange Krankenstand und die Kündigung. Und plötzlich hatte er nichts mehr, keine Frau und kein Dach mehr über dem Kopf, nur noch den Alkohol.

Er kennt alle Obdachlosenheime Wiens, die Tage verbrachte er im Wirtshaus oder am Südbahnhof. Zwischendurch schien es immer wieder Hoffnung zu geben. Mal fand er einen neuen Job in der Garten- und Hausbetreuung, dann eine neue Frau, der zuliebe er die Sucht bekämpfte. Freiwillig meldete er sich in Kalksburg, doch als er geheilt nach Hause kam, öffnete ihm ein anderer Mann die Tür. Er machte kehrt und griff zum Glas.

Über das Sozialamt in Wien-Favoriten fand Herr B. wieder zurück ins Leben. Dort sitzt er, ein schlanker Mann über fünfzig, eine Brille mit rötlich gefärbten Gläsern auf der Nase, am Freitagvormittag seiner Betreuerin gegenüber. Sie sprechen über jene rund 800 Euro, mit denen Herr B. monatlich das Auslangen finden muss, und über seine Wohnung, die ihm jetzt vermittelt wurde. Schön sei sie, aber einrichten müsse er sie noch. Bloß das Geld, sagt er, sei sehr knapp.

Auf den Staat angewiesen

Herr B. ist einer von knapp 214.000 Österreichern, die auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Die Sozialhilfe der Länder, so nannte man das bisher, wird nun durch die bundesweit einheitliche Mindestsicherung ersetzt. In Wien, Niederösterreich und Salzburg trat sie per 1. September in Kraft. Tirol zog diese Woche nach, die anderen Bundesländer folgen demnächst.

Anspruch auf Mindestsicherung haben alle Personen, die erstens dauerhaft aufenthaltsberechtigt und zweitens nicht in der Lage sind, Lebensunterhalt, Wohnbedarf und Krankenversicherung zu finanzieren. Die Höhe orientiert sich an der Ausgleichszulage für Pensionisten: 744 Euro sind es derzeit für Einzelpersonen, 1116 Euro für Paare. Pro Kind gibt es einen Zuschlag.

Neu an dieser bedarfsorientierten Mindestsicherung ist auch, dass arbeitsfähige Personen bereit sein müssen, Arbeit anzunehmen, sonst bekommen sie kein Geld mehr. Bezieher werden deshalb in den Betreuungskreis des AMS aufgenommen. So soll ein Sprungbrett konstruiert werden, zurück in den Arbeitsmarkt. Jene, die vorgemerkt sind beim AMS, können die neue Sozialhilfe gleich dort beantragen. Auf diese Weise, so heißt es, würden sie sich einen Weg ersparen.

Der Antrag, ein Manifest

Doch die Behördenwege sind selbst einigermaßen komplex. Das AMS schickt die fertigen Anträge der MA 40, der Herrin über Wiens Sozialämter, die sie genehmigt oder ablehnt. Geht ein Antrag durch, muss sich der Klient regelmäßig beim AMS melden. Tut er es nicht, wird die MA 40 verständigt, die dann für die finanziellen Konsequenzen verantwortlich zeichnet.

Auch der Antrag selbst ist fast schon ein Manifest. Auf insgesamt fünf Seiten müssen persönliche Daten, Familien- und Vermögensverhältnisse dargelegt und eine im besten Juristendeutsch verfasste Zustimmungserklärung unterschrieben werden. In den AMS-Geschäftsstellen, vor allem in den traditionellen Wiener Arbeiterbezirken, soll das einige Komplikationen nach sich ziehen. Denn die Mitarbeiter müssten nebenher als Dolmetscher für Antragsteller mit migrantischem Hintergrund fungieren.

Im Sozialamt Favoriten, dem größten Wiens (gemessen an der Klientenzahl), hat sich Freitagvormittag eine Schlange gebildet vor der „Rezeption“. Alle Bildungsschichten sind vertreten, vom Schulabbrecher bis zum arbeitslosen Akademiker. „Jeden kann es treffen“, sagt Amtsleiterin Eva Lenz, die 36 Mitarbeitern vorsteht.

Herrn A. hat es getroffen, als er die Stromabrechnung für ein Jahr im Postkasten vorfand. Woher solle er 2000 Euro nehmen, wo er doch eben erst seinen Job als Hausbesorger in einem Hotelbetrieb verloren hatte? Das ist die Frage, die sich der Vater zweier kleiner Mädchen stellte. Der Staat greift ihm jetzt finanziell unter die Arme, einen Teil der Schuld muss er selbst bezahlen.

„Keine soziale Hängematte“

„Es gibt keine soziale Hängematte“, sagt die Sozialamtsreferentin Claudia Mader. „Die Menschen, die zu uns kommen, sind in einer Notsituation, aus der sie alleine nicht wieder hinausfinden.“ So es Missbrauch überhaupt gebe, dann bloß „zu einem geringen Prozentsatz“. Auch mit dem Vorurteil, dass sich vor allem Migranten im Sozialstaat bedienten, möchten Lenz und Mader aufräumen: „Die Väter arbeiten sehr fleißig“, sagt Lenz, aber das Einkommen reiche oft nicht aus für die großen Familien, und deshalb gebe es Zulagen vom Staat.

Knapp 3500 Anträge auf Mindestsicherung sind seit 1. September bei der MA 40 eingelangt. Wie hoch das Plus an Beziehern im Vergleich zur alten Sozialhilfe sein wird, traut sich nach zwei Wochen noch niemand zu sagen. Aber dass es eines geben wird, steht außer Frage – allein schon der höheren Mindeststandards wegen: Die MA 40 rechnet mit etwa 20.000 Beziehern mehr in Wien. Niederösterreich geht von plus 30 Prozent aus.

Herr B., der Ex-Obdachlose, gehört nicht zu den Neuen, er ist seit Dezember 2009 arbeitslos gemeldet. Es ist ihm auch ziemlich egal, ob er Sozialhilfe bekommt oder Mindestsicherung: „Wer nichts mehr zu verlieren hat“, sagt er, „der nimmt halt, was er kriegen kann.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.09.2010)

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