Gastbeitrag

Covid-Impfungen: EU will Umgehung von Exportschranken verhindern

Impfdosen im Impfzentrum im Velodrome de Saint Quentin, Paris Vaccinodrome de St Quentin en Yvelines - velodrome NEWS : Vaccinodrome
Impfdosen im Impfzentrum im Velodrome de Saint Quentin, Paris Vaccinodrome de St Quentin en Yvelines - velodrome NEWS : Vaccinodrome(c) imago images/PanoramiC (JB Autissier via www.imago-images.de)
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Staaten, die ihren Warenverkehr mit der Union beschränken, sollen ihrerseits besser abgeschottet werden.

Wegen allgemeinen Impfstoffmangels und der Lieferverzögerungen diverser Hersteller hat die EU einen Überwachungs- und Bewilligungsmechanismus für den Export von Vakzinen in Drittstaaten eingeführt. Durch die Bekanntgabe der Ausfuhren in Verbindung mit einer verpflichtenden Exportbewilligung soll die Versorgungslage in der Union mit Impfstoffen sichergestellt werden, sofern vertragliche Verpflichtungen mit der EU bestehen.

Die Ausfuhrbeschränkungen richten sich vor allem an Ausfuhren in Industrienationen wie USA, Großbritannien, Kanada, Neuseeland oder Australien. Eine hohe Anzahl von anderen Staaten, vor allem Entwicklungsstaaten, trifft keine Ausfuhrbeschränkung. Ist die Versorgungslage in der Union sohin kritisch, ist eine entsprechende Bewilligung zum Export in reiche Staaten wie zB Großbritannien, USA, Kanada etc zu verweigern.

Es wurde nun bekannt, dass trotz der Exportbeschränkungen seit Februar 2021 der Export von ca 34 Millionen Dosen bewilligt worden sei; nur eine einzige Lieferung wurde in Italien gestoppt. Die EU-Kommission gab dazu bekannt, dass in der Regel nur Vakzine von Herstellern exportiert wurden, die bislang ihre Lieferverpflichtungen eingehalten haben, sodass eine Bewilligungserteilung gerechtfertigt war; nur AstraZeneca sei im Lieferverzug.

Umwege über Staaten ohne Bewilligungserfordernis

Allerdings hat sich in den letzten zwei Monaten gezeigt, dass es offenbar – zu erwartende – Handelsumlenkungen gegeben hat: Die im Export beschränkten Impfstoffe sind in die USA, Großbritannein usw über Staaten exportiert wurden, die vom Bewilligungserfordernis ausgenommen waren. Durch diese Umgehungskonstruktionen in der Lieferkette wurde das Ziel „Schutz der Impfstoffversorgung in der EU“ vereitelt.

Mit der am 25. März 2021 neu erlassenen VO 2021/521 wurde diese Lücke vorerst geschlossen. Überdies wurden Normen erlassen, die dem Umstand Rechnung tragen, dass für die Herstellung von Impfstoffen auch entsprechende Wirkstoffe aus anderen Staaten erforderlich sind. Berücksichtigt werden sollen auch die jeweiligen Durchimpfungsraten in den Empfängerstaaten: Im Vergleich zu den Industrienationen Großbritannien oder USA ist die Impfquote in der EU nämlich deutlich niedriger.

Die Staaten, die ihren Warenverkehr mit der Union nicht beschränken und dadurch zu einer entsprechenden Impfstoffproduktion in der Union beitragen, sollen ihrerseits weiterhin durch die Union beliefert werden können. Diejenigen Staaten hingegen die sich abschotten, sollen ebenfalls abgeschottet werden.  

Die Autoren

Assoz. Univ.-Prof. Dr. Thomas Bieber und Univ.-Prof. Dr. Walter Summersberger lehren am Institut für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik der JKU Linz und leiten das Zentrum für Zoll- und Außenwirtschaftsrecht.

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