Reverend war mit Wahl nicht einverstanden, die „Anzahlung“ ist aber weg.
Wien. Er solle alle anderen Interessenten wegschicken, forderte ein Pastor vom Verkäufer einer Liegenschaft. Denn er wolle den Grund samt dem sanierungsbedürftigen Haus unbedingt haben, um für seine Gemeinde eine Kirchenstätte zu errichten. Doch die Wege des Herrn sind unergründlich. Ein später aus England angereister Reverend der Glaubensgemeinschaft erklärte, dieses Objekt kaufe man nicht. Was nun begann, war ein Prozess vor dem (irdischen) Gericht. Und dieser drehte sich um eine Frage: Bekommt der Pastor seine „Anzahlung“ zurück?