Liegenschaft

Pastor ging zu weit: Kein Geld zurück für geplante Kirchenstätte

Er solle alle anderen Interessenten wegschicken, forderte ein Pastor vom Verkäufer einer Liegenschaft.
Er solle alle anderen Interessenten wegschicken, forderte ein Pastor vom Verkäufer einer Liegenschaft.Clemens Fabry
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Reverend war mit Wahl nicht einverstanden, die „Anzahlung“ ist aber weg.

Wien. Er solle alle anderen Interessenten wegschicken, forderte ein Pastor vom Verkäufer einer Liegenschaft. Denn er wolle den Grund samt dem sanierungsbedürftigen Haus unbedingt haben, um für seine Gemeinde eine Kirchenstätte zu errichten. Doch die Wege des Herrn sind unergründlich. Ein später aus England angereister Reverend der Glaubensgemeinschaft erklärte, dieses Objekt kaufe man nicht. Was nun begann, war ein Prozess vor dem (irdischen) Gericht. Und dieser drehte sich um eine Frage: Bekommt der Pastor seine „Anzahlung“ zurück?

Der Verkäufer hatte sich bereit- erklärt, alle anderen Interessenten wegzuschicken. Aber nur, wenn noch am selben Tag der Kaufvertrag aufgesetzt und eine „Anzahlung“ geleistet werde. Den Kaufpreis von 200.000 Euro verhandelte der Pastor auf 180.000 Euro herunter. Beide Seiten unterschrieben einen „Vorkaufvertrag“, der Pastor leistete 10.000 Euro „Anzahlung“.

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