Am Mittwoch wünschte sich der Osten vom Bund noch ein einheitlicheres Vorgehen. Am Donnerstag sagte der Kanzler: Es bleibt bei einer regional unterschiedlichen Strategie.
Es war auf den ersten Blick eine paradoxe Situation: Die türkise niederösterreichische Landeshauptfrau, die bis Mittwoch den gemeinsamen längeren Ost-Lockdown blockiert hatte, und der rote Landeshauptmann des Burgenlands, der sich vor nicht allzu langer Zeit für die Öffnung der Thermen starkgemacht hatte, forderten vom Bund mehr Zentralismus ein. Die Regierung solle den Bundesländern doch bitte endlich einheitlich schärfere Maßnahmen vorschreiben.
Gemeint war damit wohl eine Art bundesweiter Lockdown (minus Vorarlberg). Tatsächlich hieß es am Mittwoch auch von Seiten des grünen Vizekanzlers Werner Kogler, dass die bundesweite Lage über das Osterwochenende evaluiert werden solle.
Am Donnerstag klang das dann allerdings anders: Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) stellte klar, dass er keinen Anlass für bundesweite Verschärfungen sieht. Der große „Österreich-Lockdown“ über den vorab spekuliert wurde und den auch SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner am Donnerstag wieder, wenn auch verklausuliert, einforderte („Österreich ist zu klein, um Unterschiede in der Virusbekämpfung zu machen“) ist damit vom Tisch.
Der Kanzler will „derzeit“, wie er betont, weiter auf die Strategie der Regionalisierung setzen. Denn: Österreichweit habe es zuletzt sogar eine sinkende Zahl an Intensivpatienten gegeben. Während die Zahl in Wien angestiegen sei, habe es in allen anderen Ländern Rückgänge gegeben Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) plädierte indessen zumindest für eine bundesweite freiwillige „Osterruhe“.
Rechtlich ist alles klar . . .
Was aber ist nun mit dem Vorwurf der Untätigkeit des Bundes? Und meinten Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) und Hans Peter Doskozil (SPÖ) mit ihrer Kritik überhaupt dasselbe?
Was die rechtliche Seite betrifft, ist alles klar: Zuständig sind sowohl der Bund als auch die Länder. So hat einerseits der Gesundheitsminister die Gesamtverantwortung im Gesundheitsbereich. Die Landeshaupt- und in weiterer Folge dadurch auch die Bezirkshauptleute sind ihm weisungsgebunden. Und der Minister kann auch von sich aus Regeln für einzelne Gegenden erlassen, wie nun mit der Verordnung für einen verschärften Lockdown in der Ostregion. Andererseits ist es den Landeshauptleuten sehr wohl – eben auch unabhängig von Anschober – jederzeit selbst möglich, im Kampf gegen Corona Verschärfungen zu setzen. Und zum Beispiel auf diesem Weg Geschäfte zu schließen oder die Ausgehbeschränkungen zu verschärfen.
Auch jeder Bezirkshauptmann hätte das Recht, für seinen Bereich Verschärfungen anzusetzen. Das stellte eine im Vorjahr verabschiedete Gesetzesnovelle klar. Nicht erlaubt ist es hingegen, dass ein Land oder ein Bezirk im Kampf gegen Corona liberalere Regeln als der Bund erlässt. Es geht bei den Regeln auch nicht nur um Lockdowns. So hat Anschober etwa per Erlass verfügt, dass es in Bezirken mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 400 einen Coronatest vor der Ausreise geben muss. Die betroffenen Länder bzw. Bezirke haben das umzusetzen. Aber auch bei niedriger Inzidenz könnten der Bezirk oder das Land bereits tätig werden, wie der Erlass betont.