Reform

Experten vermissen längere Gewährleistung

Dachziegel sollten Jahrzehnte halten. Wird ein Mangel aber erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist erkennbar, ist der Verkäufer außer Obligo.
Dachziegel sollten Jahrzehnte halten. Wird ein Mangel aber erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist erkennbar, ist der Verkäufer außer Obligo.Die Presse
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Das grüne Justizministerium nimmt von einer zunächst angedachten ambitionierteren Umsetzung neuer EU-Vorgaben Abstand. Offenbar bremste Türkis.

Wien. Wer eine mangelhafte Ware oder digitale Leistung erwirbt, wird es künftig leichter haben, den Fehler zu beanstanden und Verbesserung, Austausch oder Rückabwicklung zu erreichen. Das ist die gute Nachricht. Es hilft aber nicht bei einer bestimmten Art von Waren, und das ist weniger gut: Bei ihrer Art nach langlebigen Produkten droht die Gewährleistung weiterhin leerzulaufen, warnt eine Gruppe von Fachleuten des Zivilrechts. In einer Stellungnahme zum Entwurf des Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetzes plädieren sie dafür, in diesen Fällen die Gewährleistungsfrist zu verlängern.

Eigene Regel für langlebige Waren?

Das Vorhaben beruht also auf EU-Vorgaben und stand bis Freitag in Begutachtung. Die Gewährleistung gilt anders als eine Garantie nur für Mängel, die von Anfang an der Sache anhaften. Fixer Bestandteil der Reform ist die Verlängerung der Frist, innerhalb derer das vermutet wird. Konsumenten kommt künftig eine zwölf- statt sechsmonatige Beweislastumkehr zugute, wonach vermutet wird, dass der Mangel anfangs gegeben gewesen ist.

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