Gastkommentar

Österreich, ein Schlusslicht in der Lieferkette

Menschenrechte und Umweltschutz sind am anderen Ende der Lieferkette oft nur unzureichend abgesichert.
Menschenrechte und Umweltschutz sind am anderen Ende der Lieferkette oft nur unzureichend abgesichert.Mak Remissa / EPA / picturedesk
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Zunehmend sind Konzerne in der Pflicht, für Umwelt und Menschenrechte Verantwortung zu tragen. Das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz aus dem Jahr 2006 böte Potenzial, bestehende Regelungslücken zu schließen.

Wien. Nationalstaatliche Regelungen stoßen in einer globalisierten Welt an vielerlei Grenzen. In einer weltweit vernetzten, zunehmend digitalisierten Gesellschaft erweist sich eine bloß durch nationale Gesetzgebung determinierte Regulierung und Steuerung wirtschaftlicher Kreisläufe als unzureichend. Damit ist auch das Dogma des sich selbst regulierenden Marktes brüchig geworden.

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Besonders prekär erscheint dies angesichts der strukturellen Menschen- und Umweltrechtsarbitrage entlang von Lieferketten: Konzerne suchen Profitabilität in Weltgegenden, in denen Menschenrechte und die Umwelt unzureichend abgesichert sind. Manchmal schlüpfen sie durch das oft zu weitmaschige Regelungsnetz ihrer Heimatstaaten. Regenwaldabholzung, Zwangsarbeit, Korruption oder die Finanzierung von Milizen finden derweil am Anfang der Lieferkette statt. Ein solcher toxischer Mix eröffnet jene Governance Gaps (Regelungslücken), für die eine Handhabe dringend gesucht wird.

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