Nach einem illegalen Autorennen wurde ein Fahrer strafrechtlich nur wegen Fahrlässigkeit verurteilt. Die Zivilgerichte sehen einen Vorsatz. Wie ist das möglich?
Wien. Der Versuch eines Unfalllenkers, die Folgen eines illegalen Straßenrennens auf seine Versicherung abzuwälzen, ist gescheitert. Die Zivilgerichte orteten eine Vorsatztat des Mannes, weswegen dieser laut den Versicherungsbedingungen selbst die Folgen zu tragen habe. Im vorangegangenen strafrechtlichen Urteil aber war dem Mann noch kein Vorsatz angekreidet worden. Doch inwieweit sind Zivilgerichte den Ansichten von Strafgerichten verpflichtet?
Früher stand im Gesetz, dass Zivilgerichte an rechtskräftige Urteile der Strafgerichte gebunden sind. Diese Bestimmung in der Zivilprozessordnung kippte der Verfassungsgerichtshof aber im Oktober 1990. Denn dadurch werde das Recht auf ein rechtliches Gehör durch ein unabhängiges und unparteiisches Gericht verletzt.