In Anbetracht der Pandemie solle man dem Kind länger Gelegenheit geben, um eine Lehrstelle zu finden, sagen die Gerichte.
Wien. Irgendwann ist es Sense mit dem Unterhalt. Und zwar dann, wenn der Nachwuchs an sich schon selbsterhaltungsfähig wäre, aber trotzdem nicht arbeiten will. Umgekehrt gilt es aber, Kinder zu schützen, die wegen der angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt gar keine Chance haben, einen Job zu finden. Und in dieses Spannungsverhältnis fällt nun eine aktuelle Entscheidung der Gerichte zur Frage, wie mit der Corona-Zeit umzugehen ist.
Ein Vater hatte den Antrag gestellt, für den Sohn nichts mehr zahlen zu müssen. Bisher hatte er monatlich 660 Euro für das Kind überwiesen. Die Gerichte reduzierten diesen Betrag in Anbetracht des Einkommens des Mannes aber nur minimal. Denn das Kind sei minderjährig und an sich noch nicht selbsterhaltungsfähig.