Interview

Manfred Burgstaller: "VfGH mitverantwortlich für das Schlamassel"

Burgstaller verstand seine Aufgabe gegenüber den Sicherheitsbehörden als kontrollierend wie auch als beratend.
Burgstaller verstand seine Aufgabe gegenüber den Sicherheitsbehörden als kontrollierend wie auch als beratend.Clemens Fabry
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Manfred Burgstaller zieht zufrieden Bilanz über seine Arbeit als Rechtsschutzbeauftragter beim Innenminister: Er hinterlasse eine Institution mit hervorragender Arbeitsfähigkeit. Weniger behagt ihm, wie die Chatprotokolle publik wurden.

Wien. Manfred Burgstaller hat eine „riesige Verantwortung“ abgegeben: Als Rechtsschutzbeauftragter beim Innenminister, der er bis Ende Juni war, hatte der emeritierte Professor für Strafrecht und Kriminologie unter anderem darüber zu entscheiden, ob und wie die Verfassungsschutzbehörden verdeckt gegen verdächtige Einzelpersonen und Gruppierungen vorgehen dürfen. Burgstaller hat seine Aufgabe zwölfeinhalb Jahre lang mit großem persönlichen Einsatz ausgeübt. Er hat die rechtsstaatlich wichtige Institution entscheidend weiterentwickelt und ihr zu breiter Akzeptanz in der Fachwelt wie bei den Sicherheitsbehörden verholfen; auch alle Parlamentsparteien schätzten seine jährlichen Berichte. Im Gespräch mit der „Presse“ zeigt er sich „stolz, eine Institution mit hervorragender Arbeitsfähigkeit zu hinterlassen“. Weniger zufrieden ist er damit, wie zurzeit vertraulich geglaubte Kommunikation – Stichwort Chatprotokolle – auch ohne strafrechtlichen Hintergrund publik werden.

Eines vorweg: Den Terroranschlag vom 2. November 2020, bei dem ein Sympathisant des sogenannten Islamischen Staats in der Wiener Innenstadt vier Menschen tötete und Dutzende weitere teils schwer verletzte, ehe er von der Polizei erschossen wurde, hätte auch der Rechtsschutzbeauftragte nicht verhindern können. Eine unzureichende Kommunikation diverser staatlicher Stellen hatte verhindert, dass der Verfassungsschutz dem Täter vorab die nötige Aufmerksamkeit zuwandte. Erst im Nachhinein trafen zig Ersuchen um Ermächtigung zu besonderen Ermittlungsmaßnahmen ein.

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