Unfall

Stopptafel ignoriert und trotzdem nicht schuld am Unfall

Stoptafel
Stoptafel (c) Clemens Fabry, Presse
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Zwei Lenker missachteten ein Haltzeichen bei der Kreuzung und stießen zusammen. Nur einer der beiden habe aber die Verantwortung für den Unfall, wie die Höchstrichter entschieden.

Wien. Bei einer Stopptafel, so lernt man es in der Fahrschule, muss man stehen bleiben. Sonst lebt es sich nicht nur gefährlich, sondern man hat nach einem Unfall auch noch rechtlich schlechte Karten. Aber wie löst man das Problem, wenn gleich zwei, von unterschiedlichen Seiten kommende Autofahrer eine Stopptafel zu einer Vorrangstraße missachtet haben? Sind dann beide gleichermaßen schuld oder eventuell doch nur einer von beiden? Eine Frage, in der der Oberste Gerichtshof sich nun gezwungen sah, die Unterinstanzen zu korrigieren.

Der Unfall war an einer Kreuzung in Wien Simmering passiert. Es standen sich dabei eine Audi-Lenkerin und ein Citroën-Fahrer gegenüber, ihre Straßen kreuzten sich annähernd im rechten Winkel. Die Frau war mit 20 km/h in die Kreuzung eingefahren, der andere Lenker mit 15 km/h. Beim Stoppschild gab es zusätzlich noch eine Tafel, laut der hier die Vorrangstraße einen besonderen Verlauf nimmt und ebendieser dargestellt wird. Beide Fahrer hatten aber ihre jeweilige Stopptafel nicht allzu ernst genommen, und so geschah die Kollision.

Der Mann, dem der von der Frau zum Unfallzeitpunkt gelenkte Audi gehört, klagte nun die Haftpflichtversicherung des Citroën-Fahrers. Diese solle rund 7000 Euro Schadenersatz zahlen. Denn im Verhältnis zwischen den beiden Unfalllenkern spiele die Stopptafel keine Rolle. Vielmehr komme hier die allgemeine Rechtsregel im Straßenverkehr zum Tragen. Weil der Citroën von links kam, trage dessen Fahrer also die alleinige Verantwortung am Unglück.

Die Versicherung des Citroën wandte Gegenforderungen ein und erklärte, die Audi-Fahrerin habe auf einen möglichen Vorrang verzichtet, da sie vor der Kreuzung an der Stopptafel stehen geblieben sei. Der Citroën-Fahrer sei hingegen im Vorrang gewesen, weil er am Stoppschild nicht stehen geblieben sei, sondern in die Kreuzung eingerollt war.
In Wahrheit hätten beide Fahrer die Stopptafel missachtet, erklärte das Bezirksgericht Wien Innere Stadt. In so einem Fall gelte die Rechtsregel nicht und beide Fahrer seien zu gleichen Teilen am Unglück schuld.

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