Gutachten: Deutsche GEZ-Reform verfassungswidrig

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Die Rundfunkgebühr auf Radio und Fernsehen soll neu gestaltet werden. Der Autovermieter Sixt sieht einen Verfassungsbruch. Für die öffentlich-rechtlichen Sender soll die Reform 1,6 Milliarden Euro zusätzlich einbringen.

Der deutsche Autovermieter Sixt hat ein Gutachten vorgelegt, dem zufolge die Reform der deutschen Rundfunkgebühr GEZ verfassungswidrig sei. Wie die Wirtschaftswoche berichtet, widerspricht der Entwurf für ein neues Gesetz in mehreren Punkten der deutschen Verfassung. So werden in Zukunft etwa Haushalte eine Gesamtgebühr zahlen, während Mietfahrzeuge weiterhin als Einzelgeräte abgerechnet werden. Das sei ein "Systembruch", erklärte Erich Sixt, Chef des Autovermieters.

Das Unternehmen hat sein Gutachten an die zuständigen Staatskanzleien geschickt. Die Rundfunkgebühr soll 2013 umgestellt werden. Neben Sixt fürchten auch zahlreiche Wirtschaftsverbinde erhebliche Mehrbelastungen. Der Autovermieter rechnet vor, dass durch die Reform für die öffentlich rechtlichen Sender in Deutschland 1,6 Milliarden Euro an höheren Einnahmen einfließen werden. 2009 waren es 7,6 Milliarden Euro.

(Red.)

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