Asyl

EGMR stoppt Abschiebung eines Asylwerbers nach Afghanistan

Archivbild von Innenminister Karl Nehammer (ÖVP).
Archivbild von Innenminister Karl Nehammer (ÖVP).(c) APA/HERBERT PFARRHOFER (HERBERT PFARRHOFER)
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Das Innenministerium betont nach dem urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dass es sich dabei um „kein pauschales Verbot für uns“ handle.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Dienstag mit einer einstweiligen Verfügung die geplante Abschiebung eines abgelehnten Asylwerbers nach Afghanistan gestoppt, berichtete puls24.at unter Berufung auf die Deserteurs- und Flüchtlingsberatung in Wien. Als Grund wurde die Sicherheitslage vor Ort genannt. Im Innenministerium bestätigte man dies. Der Spruch betreffe aber nur einen Einzelfall und sei "kein pauschales Verbot für uns".

Bei der Deserteurs- und Flüchtlingsberatung hieß es ebenfalls, dass die Entscheidung zunächst nur für den konkreten Fall gelte. Das Besondere sei allerdings, dass die Gründe, die EGMR anführt, nicht auf den konkreten Fall bezogen, sondern rein allgemein seien, meint man dort. Der Gerichtshof weise zudem darauf hin, dass viele andere EU-Länder aufgrund der bedenklichen Lage im Land bereits Abschiebungen nach Afghanistan gestoppt hätten.

Innenministerium: Alle Fälle werden evaluiert

Im Innenministerium betonte ein Sprecher, dass alle Fälle vor der Abschiebung evaluiert würden, so auch dieser. In diesem Einzelfall fließe nun der EGMR-Spruch ein, es gehe um einen Aufschub bis Ende August. Die einstweilige Verfügung stelle kein "pauschales Verbot" von Abschiebungen nach Afghanistan dar.

Das Thema Abschiebungen nach Afghanistan hatte zuletzt für politischen Zündstoff in Österreich gesorgt, auch innerhalb der Koalition von ÖVP und Grünen. Verschärft hatte sich dies nach der Tötung einer 13-Jährigen mutmaßlich durch afghanische Asylwerber.

(APA)

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