Verfassungsgerichtshof

Lehrer müssen nicht perfekt Deutsch können

Die Regelung verstößt „gegen das aus dem Gleichheitsgrundsatz abgeleitete Sachlichkeitsgebot“ (G 391/2020).
Die Regelung verstößt „gegen das aus dem Gleichheitsgrundsatz abgeleitete Sachlichkeitsgebot“ (G 391/2020). (c) imago/Panthermedia (bibop via imago-images.de)
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Die gesetzlichen Anforderungen an das Lehrpersonal von Privatschulen sind laut Verfassungsgerichtshof vielfach zu streng.

Wien. Lehrerinnen und Lehrer in Österreich müssen nicht unbedingt Deutsch auf höchstem Niveau beherrschen. Das geht aus einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) hervor, mit der das Höchstgericht die Anforderungen an das Lehrpersonal bestimmter Schulen als verfassungswidrig erkannt hat. Die Aufhebung tritt Mitte 2022 in Kraft.

Das Privatschulgesetz verlangt von Direktoren und Lehrern Kenntnisse der deutschen Sprache zumindest auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens: Das ist die zweithöchste von sechs Stufen und erfordert unter anderem die Fähigkeit, spontan und fließend zu sprechen und sich zu komplexen Sachverhalten klar, strukturiert und ausführlich zu äußern.

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