Gesetz

Staat schaut bei Übernahmen öfter hin

Die heimische Energieinfrastruktur gilt laut Investitionskontrollgesetz als besonders sensibler Bereich.
Die heimische Energieinfrastruktur gilt laut Investitionskontrollgesetz als besonders sensibler Bereich.APA/dpa/Daniel Reinhardt
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Vor einem Jahr trat das Investitionskontrollgesetz in Kraft, das dem Staat ermöglichte, Übernahmen aus dem EU-Ausland zu verhindern. Die Zahl der Prüfungen stieg seither rasant an.

Wien. Die Diskussion darüber gibt es schon seit Jahren – sowohl in Österreich als auch in der gesamten EU: Wie verhindert man, dass ein Verkauf wichtiger Unternehmen der Technologiebranche oder von Anbietern kritischer Infrastruktur an Investoren aus dem EU-Ausland einen volkswirtschaftlichen Schaden verursachen? Anlassfall für diese Überlegungen war nicht zuletzt der Verkauf des deutschen Roboterherstellers Kuka an chinesische Investoren – gegen den expliziten Willen der deutschen Politik. Damit sei eine wichtige Zukunftstechnologie nach China abgeflossen, ein Land, das mittels staatlich gelenkter Wirtschaft in vielen wichtigen Technologiebereichen die globale Führungsrolle übernehmen will.

Europaweit wurden daher entsprechende Gesetze verschärft, so auch in Österreich. Anfang August 2020 trat das sogenannte Investitionskontrollgesetz in Kraft. Seither hat der Staat wesentlich mehr Einflussmöglichkeiten, bei Übernahmen heimischer Firmen durch Investoren aus dem EU-Ausland zu prüfen beziehungsweise Auflagen zu erteilen.

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