Recht auf saubere Energie – zweite Etappe

Unwetter in HalleinSALZBURG: UNWETTER - ZIVILSCHUTZALARM IN HALLEIN / AUFR�UMUNGSARBEITEN
Unwetter in HalleinSALZBURG: UNWETTER - ZIVILSCHUTZALARM IN HALLEIN / AUFR�UMUNGSARBEITEN(c) APA/BARBARA GINDL (BARBARA GINDL)
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Die Umweltorganisation „Global 2000“ bringt zu Gericht, was Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck abgelehnt hat zu verordnen: das Recht auf saubere Energie.

Im Frühjahr haben unter anderem eine Biobäurin, ein Bürgermeister, eine Aktivistin von fridays for future und ein Pensionist mit Unterstützung der Umweltorganisation „Global 2000“ einen Antrag an die VP-Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck gerichtet. Sie solle per Verordnung (aufgrund des Gewerberechts) Ausstiegsdaten für die Verwendung von fossilen Energieträgern – Öl, Kohle, Gas – festlegen. Nach Interpretation des Rechtsanwalts Reinhard Schanda habe die Ministerin dazu die Handhabe, sofern eine Gefahr für Umwelt und/oder Gesundheit bestehe. Dieser Antrag wurde nun abgelehnt – mit der Begründung, dass das Ministerium nicht zuständig sei.

In dem acht Seiten umfassenden Bescheid (Geschäftszahl 2021-0.411.774) werden Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs zitiert, der sich unter anderem damit auseinandergesetzt hat, was unter „gewerbepolizeilichen Maßnahmen“ zu verstehen sei. Zitiert wird dabei der VfGH-Spruch G212/02; „Es ist nicht möglich, Maßnahmen, die der Energieeinsparung dienen, als Maßnahmen gewerberechtlicher Gefahrenabwehr zu definieren.“ Es bleibe dahingestellt, „inwieweit und in welcher Weise sich die vorgebrachten Gefährdungen, soweit sie überhaupt spezifisch vorgebracht wurden, realisieren könnten“, heißt es im Bescheid. „Da somit unabhängig davon, ob der von den Antragstellern behauptete subjektive Rechtsanspruch auf Erlassung staatlicher Verkaufsverbote bestimmter Energieträger überhaupt besteht“, gebe es keine Kompetenz des Bundes. Und somit „war spruchgemäß zu entscheiden“.

„Dringlichkeit hat sich verschärft"

Der Anwalt hat nun die Sache vor das Verwaltungsgericht Wien in Form einer Beschwerde gegen den Bescheid des Ministeriums gebracht. Begründung: „Selbstverständlich besteht eine Kompetenz des Bundes“, so Schanda. Es gehe um die Erlassung von Maßnahmen, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu beschränken und damit die Klimakrise abzuwehren. Die Zuständigkeit des Bundes zeige sich etwa auch durch die Möglichkeit, ein Klimaschutzgesetz zu beschließen. Schanda: „Diese Bundeskompetenz umfasst auch die Zuständigkeit zur Erlassung der hier beantragten Maßnahmen.“ Argumentiert wird nicht nur mit österreichischem Recht, sondern auch mit europäischem.

Johannes Wahlmüller, Klima- und Energiesprecher von Global 2000: „Wir ziehen für den Klimaschutz vor Gericht, also für uns alle, denn es bleibt uns nur noch wenig Zeit.“ Die Dringlichkeit sei seit dem Antrag, der im Mai gestellt worden ist, erst vor kurzem durch den jüngsten Bericht des Weltklimarates (IPCC – Intergovernmental Panel on Climate Change) verschärft worden: „Handeln wir nicht rasch, dann werden Extremereignisse zunehmen, Hitze- und Dürreperioden stärker werden und wir riskieren katastrophale Klimaschäden. Fossile Energie bedroht unsere Umwelt und unsere Gesundheit.“ Deshalb werde die Organisation „nun darauf hinarbeiten, unser Recht auf saubere Energie vor Gericht durchzusetzen".

>> Antrag beim Verwaltungsgericht Wien

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