Name wirkt adelig: keine Verfahrenshilfe

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Mann scheitert mit seinem Wunsch vor dem VwGH.

Wien. Ein „von“ im Namen allein macht noch nicht reich. Und so suchte ein Mann um Verfahrenshilfe an. Und zwar – und so schließt sich der Kreis –, um sein „von“ im Namen behalten zu dürfen. Denn dass man ihm diesen Zusatz von Amts wegen streichen wollte, fand der Mann unfair.

1919 wurde das Führen von Adelsbezeichnungen in Österreich verboten. Aber gerade in den vergangenen Jahren begannen Passämter genau zu prüfen, ob jemand ein „von“ im Namen hat, um diesen Zusatz gegebenenfalls zu streichen. Dadurch werden vermehrt Gerichte mit diesen Fällen befasst.

Einen Grund für Verfahrenshilfe sah der Verwaltungsgerichtshof (Ra 2021/01/0220) nicht, der Fall sei zu aussichtslos. Und zwar selbst dann, wenn der Betroffene für ein „von“ im Namen kämpft, ohne adelig zu sein. Denn die Führung des Wortes „von“ sei laut der Judikatur „grundsätzlich geeignet, den Anschein einer adeligen Herkunft und damit entsprechender Vorrechte hervorzurufen, ohne dass es darauf ankommt, ob die konkrete Namens- oder Familiengeschichte tatsächlich einen historischen Adelsbezug aufweist“. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.09.2021)

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