Schadenersatz

Wer liefern lässt, muss Stürzen vorbeugen

Vermeidbare Gefahren bei der Zustellung bestellter Waren müssen beseitigt werden.
Vermeidbare Gefahren bei der Zustellung bestellter Waren müssen beseitigt werden.Getty Images
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OGH lässt Besteller von Waren gegenüber Spediteur haften, weil Zusteller ausrutschte.

Wien. Just beim Anliefern eines Kühlgeräts auf Glatteis auszurutschen ist eine bittere Ironie des Schicksals. Und doch passierte es einem Mitarbeiter einer deutschen Spedition, der im Jänner 2018 eine Kühl- und Tiefkühlzelle in ein Gasthaus im Mostviertel bringen sollte. Er verletzte sich und konnte Monate nicht arbeiten. Immerhin erhält die Spedition einen Teil des Schadens ersetzt, der auf sie übergewälzt wurde, doch dazu musste sie durch drei Instanzen gehen.

Der Pächter des Gasthauses betrieb eine Jausenstation, die im Winter geschlossen hatte. Trotzdem sollte die neue Ausstattung zum Einlagern von Vorräten im Jänner geliefert werden. Der Wirt hatte sie bei einem Händler in Österreich gekauft, dieser bestellte sie bei einem österreichischen Zwischenhändler, der seinerseits die Ware beim Hersteller in Deutschland orderte. Und dieser beauftragte die deutsche Spedition mit dem Transport nach Niederösterreich.

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