Gastbeitrag

Made in China: Strafe wegen Menschenhandels?

Der Blick ans andere Ende der Lieferkette fällt oft nicht so farbenfroh aus.
Der Blick ans andere Ende der Lieferkette fällt oft nicht so farbenfroh aus. Clemens Fabry
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Lieferketten. Deutsche Konzerne wurden in Deutschland unter dem Vorwurf von Menschenrechtsverletzungen an Uiguren angezeigt. Bei (bedingtem) Vorsatz käme Strafbarkeit auch für Unternehmen in Österreich in Betracht. Ein Gastbeitrag.

Wien. Mehrere international agierende deutsche Konzerne sind jüngst bei der deutschen Generalbundesanwaltschaft wegen mutmaßlicher Verletzungen des Völkerstrafgesetzbuchs angezeigt worden. Textilhersteller und -händler sollen von Zwangsarbeit der Uiguren in China profitiert haben. Der Vorwurf lautet „Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form der Versklavung durch Zwangsarbeit“, berichtete die Süddeutsche Zeitung. Unter den Angezeigten finden sich prominente Namen wie Hugo Boss und Lidl.

Zwangsarbeit in Plantagen

Die Anzeige an die deutsche Generalbundesstaatsanwaltschaft wurde von der deutschen NGO ECCHR (European Center for Constitutional and Human Rights) eingebracht. Die Süddeutsche Zeitung berichtete, dass sich beispielsweise auf der Lieferantenliste von Lidl drei Unternehmen mit Sitz in Kaschagar, dem Süden Xinjiangs, befänden. Dort seien laut Experten – darunter auch Amnesty International – Hunderttausende Uiguren in Umerziehungslagern eingesperrt und würden zur Zwangsarbeit des Baumwollpflückens eingesetzt. Eine Sprecherin des ECCHR gab an, dass es Fördern von Zwangsarbeit sei, wenn trotz einschlägiger Berichte weiterhin Aufträge an Unternehmen in Xinjiang vergeben würden. Experten würden bereits seit dem Jahr 2019 über die Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang berichten.

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