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100-jähriger Ex-KZ-Wachmann will sich vor Gericht nicht äußern

Der Angeklagte beim Prozessauftakt am Donnerstag im Gericht.
Der Angeklagte beim Prozessauftakt am Donnerstag im Gericht.REUTERS
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Der Staatsanwalt verlas beim Prozess in Brandenburg die Anklage. Der ehemalige Wachmann im KZ Sachsenhausen wird Beihilfe zum Mord in mindestens 3518 Fällen zur Last gelegt.

Im Prozess um die Massentötungen im damaligen Konzentrationslager Sachsenhausen will sich der angeklagte ehemalige Wachmann der SS nicht zu den Vorwürfen äußern. Dies erklärte sein Verteidiger Stefan Waterkamp am Donnerstag beim Auftakt des Prozesses gegen den 100-Jährigen in Brandenburg/Havel. Sein Mandant wolle sich aber am Freitag zu seinen persönlichen Verhältnissen äußern, soweit dies nicht die Vorwürfe betreffe.

Zuvor hatte Staatsanwalt Cyrill Klement bei der Verlesung der Anklage ausführlich die systematischen Tötungen von Tausenden Lagerinsassen während der Jahre 1941 bis 1945 beschrieben. Dazu gehörten Massen-Erschießungen in speziellen Anlagen, Vernichtungsaktionen in Gaskammern und das Sterben durch Entkräftung und Krankheiten. "Der Angeklagte unterstützte dies wissentlich und willentlich zumindest durch gewissenhafte Ausübung des Wachdienstes, die sich nahtlos in das Tötungssystem einfügte."

Beihilfe zum Mord in 3518 Fällen

Der Wachmann muss sich wegen Beihilfe zum Mord an 3.518 Lagerinsassen verantworten. Die Zahl ist eine Mindestangabe der ermittelten Opfer. Am ersten von insgesamt 22 Prozesstagen, die sich bis in den Jänner hinein ziehen, sollte laut Gericht zunächst nur die Anklage verlesen werden. Eventuell gebe es weitere Anträge der 15 Nebenkläger - darunter auch Überlebende des KZ. Zeugen sind bisher erst für spätere Termine geladen. Der Angeklagte befindet sich auf freiem Fuß.

Der Prozess war aus organisatorischen Gründen nach Brandenburg/Havel verlegt worden. Er findet nun in einer Sporthalle der Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel statt. Die Sporthalle befindet sich nach Angaben des Justizministeriums außerhalb des Gefängnis-Geländes.

vos

(APA/dpa)

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