Justizministerin Alma Zadić verspricht ein „völlig neues Level an Unabhängigkeit für Staatsanwaltschaften“. Der erste Bericht ihrer Arbeitsgruppe ist aber dünn.
Jahrelang wurde fruchtlos diskutiert, ob das Weisungsrecht des Justizministers gegenüber den Staatsanwaltschaften auf ein anderes Organ übertragen werden soll. Dahinter steht das Bestreben, den Anschein einer politischen Führung zu vermeiden. Nachdem sich die türkis-grüne Koalition unter dem Druck vermehrter Ermittlungen gegen Politiker dazu bekannte, die Idee eines unabhängigen Bundesstaatsanwalts zu realisieren, liegt den Parlamentsparteien dazu nun ein erster Zwischenbericht einer von Justizministerin Alma Zadić eingerichteten Arbeitsgruppe vor. Das 14-seitige Papier enthält allerdings mehr Fragen als Antworten.
Kein Ersatz für die Ressortführung
Immerhin herrscht in der aus Richtern, Staatsanwälten, Ministeriumsvertretern und Wissenschaftlern zusammengesetzten Gruppe die „überwiegende Meinung“, die Anscheinsproblematik solle durch „Schaffung einer unabhängigen Weisungsspitze im Wege einer Verfassungsänderung“ beseitigt werden. Diese Spitze, und hier dürfte Einhelligkeit herrschen, solle „innerhalb der Gerichtsbarkeit“ angesiedelt sein und kein neues Verfassungsorgan werden, das zur Gänze an die Stelle der Ressortführung tritt.