Islam in Deutschland

Erster Antrag auf Zulassung des Muezzin-Rufs in Köln

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Obwohl es nicht die erste solche Ruf-Erlaubnis in Deutschland ist, hat das aktuelle Projekt in Köln viel Staub aufgewirbelt und Kritik ausgelöst. Die antragstellende muslimische Gemeinde ist noch unbekannt, eine Zulassung nur unter vielen Auflagen möglich.

In der deutschen Stadt Köln (Nordrhein-Westfalen, NRW) ist der erste Antrag zur Genehmigung von Muezzin-Rufen eingegangen. Gestellt habe ihn eine Moschee-Gemeinde aus dem rechtsrheinischen Teil der Stadt, teilte eine Sprecherin der Verwaltung am Mittwoch mit. Er werde nun geprüft. Aus Datenschutzgründen wolle man den Namen der Gemeinde aber noch nicht nennen.

Zuletzt war bezüglich möglicher Muezzin-Rufe in Köln immer wieder die Rede von der großen Moschee im Bezirk Ehrenfeld gewesen, die der bundesweiten türkisch-islamischen Religionsgemeinde Ditib gehört, die wiederum de facto von der türkischen Religionsbehörde Diyanet gesteuert wird. Allerdings liegt diese Mosche im linksrheinischen Teil der Stadt.

Wann mit einem Ergebnis zu rechnen ist, war zunächst nicht abzusehen. Köln (rund 1,1 Millionen Einwohner) hatte Anfang Oktober erklärt, dass Moschee-Gemeinden auf Antrag hin und unter bestimmten Auflagen ihre Gläubigen öffentlich zum mittäglichen Freitagsgebet rufen dürften. Zu den Auflagen gehört, dass der Gebetsruf nicht länger als fünf Minuten dauert. Für die Lautstärke gibt es eine Höchstgrenze, die je nach Lage des Gebäudes festgelegt wird. Außerdem muss die jeweilige muslimische Gemeinde die Nachbarschaft frühzeitig mit Informationsbroschüren informieren und eine Ansprechperson benennen, die Fragen beantworten oder Beschwerden entgegennehmen kann.

Das Modellprojekt ist zunächst auf zwei Jahre befristet. In den ersten Wochen nach dem Start waren noch keine Anträge eingegangen.

Mehrheit laut Umfrage dagegen

Die Stadtregierung (Oberbürgermeisterin ist Henriette Reker, eine Parteilose, die seit 2015 als gemeinsame Kandidatin von CDU, Grünen und FDP regiert) verweist bei ihrer Initiative auf die im Grundgesetz verbriefte Freiheit der Religionsausübung. Während in christlichen Kirchen die Glocken läuteten, um Gläubige zum Gottesdienst zu rufen, seien es in Moscheen eben die Rufe des Muezzins.

Köln ist tatsächlich nicht die erste deutsche Stadt, die Muezzin-Rufe erlaubt. So etwas hält sich bisher allerdings noch stark im Rahmen, zumal noch lange nicht jede prinzipielle Erlaubnis von einer moslemischen Gemeinde dann auch in Anspruch genommen wird. Das Kölner Projekt hat aber besonders viel Staub aufgewirbelt.

Umfragen zufolge gibt es große Mehrheiten in Deutschland gegen Muezzin-Rufe, siehe hier eine ziemlich aktuelle des Bonner General-Anzeigers, die eine Mehrheit von 76 Prozent dagegen bei 18% pro ausweist.

Machtdemonstration heikler muslimischer Vebände?

Laut der Süddeutschen Zeitung befürchten Skeptiker, dass der Ruf zum Gebet als Machtdemonstration nicht zuletzt „heikler" muslimischer Verbände verstanden werden könne, speziell von solchen mit Förderern in der Türkei und arabischen Ländern. Lale Akgün, frühere Islam-Beauftragte der SPD im Bundestag und gebürtige Türkin, sprach laut der Süddeutschen etwa von „Symbolpolitik", die „den Falschen" diene, und nannte den theoretischen Fall einer Ruf-Erlaubnis für die Ditib-Moschee in Köln-Ehrenfeld „Knicks vor dem politischen Treiben Erdoğans".

Der Moschee-Trägerverein Ditib wird vielfach als Propaganda- und Kontrollinstrument der türkischen Regierung angesehen, als Organisation, die die Integration von Türken in die fremde Gesellschaft vorsätzlich bremsen und letztlich sogar Akte von Unterwanderung, Spionage und Beobachtung von Regierungskritikern setzen soll.

Sehr scharf zum Thema Erlaubnis für Gebetsausrufer in Köln (und wohl anderswo in Deutschland auch) ist ein Kommentar aus der Schweiz: Die Neue Zürcher Zeitung sprach von „grotesker Selbstverleugnung im Namen der Toleranz" und befindet, das seit mehr als einem Jahrzehnt in der Schweiz geltende praktische Verbot von Minaretten sei „rückblickend eine hellsichtige Entscheidung" gewesen.

(DPA/red.)

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