Hinterbliebene

Entschädigungs-Prozess um Terroranschlag in Wien unterbrochen

Nach dem Terroranschlag in Wien 2020 sind Entschädigungen für die Hinterbliebenen noch nicht geklärt.
Nach dem Terroranschlag in Wien 2020 sind Entschädigungen für die Hinterbliebenen noch nicht geklärt.Die Presse/Clemens Fabry
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Der Prozess um Entschädigungszahlungen ist für unbestimmte Zeit verschoben. Die Ansprüche der Klägerin können der Finanzprokuratur nach durch den Entschädigungsfonds bereits „vollständig befriedigt werden“.

Im Amtshaftungsprozess, den die Mutter einer beim Terroranschlag von Wien getöteten Frau gegen die Republik Österreich angestrengt hat, wird der zweite Verhandlungstag nicht stattfinden, berichtete der "Standard" am Montag. Der Prozess wurde auf unbestimmte Zeit unterbrochen. Hintergrund ist, dass die Finanzprokuratur als Anwältin der Republik die Sachlage durch die Einrichtung des allgemeinen Opferfonds wesentlich verändert sieht. Nun sollen weitere Gespräche geführt werden.

Kein „rechtliches Interesse an Fortführung“

Mit dem Entschädigungsfonds komme die Republik "ihrer - über eine rechtliche Verpflichtung hinausgehende - Verantwortung gegenüber den unschuldigen Opfern des verabscheuungswürdigen Terroranschlags nach", schreibt die Finanzprokuratur in einem Schriftsatz, aus dem die Zeitung zitiert. Die Ansprüche der Klägerin könnten durch den Fonds "vollständig befriedigt werden", wird ausgeführt - wobei die Bemessung der Zahlungen auf Grundlage eines Gutachtens zu erfolgen habe. Es fehle nun an "rechtlichem Interesse an der Fortführung des Amtshaftungsverfahrens".

Täterwohnung unter Beobachtung?

Norbert Wess, Anwalt der Klägerin, sagte bereits nach Verkündung des zunächst mit 2,2 Mio. Euro dotierten Fonds, dass er die Frage nach der Amtshaftung vorerst von dem Fonds nicht berührt sehe. Zudem ergäben sich immer mehr Hinweise darauf, dass die Behörden entsprechende Erkenntnisse zum späteren Attentäter an die Staatsanwaltschaft hätten berichten müssen, wie es sinngemäß in einem Vorbringen der Klägerin heißt. Darunter etwa die Tatsache, dass der Attentäter mitunter in einer Wohnung zugegen war, die von den Behörden beobachtet wurde und in der einschlägige Treffen stattfanden.

(APA)

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