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Max Schrems erstattet Strafanzeige gegen irische Datenschutzbehörde

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Der Streit zwischen Facebook und Max Schrems vor der irischen Datenschutzbehörde ist um eine Facette reicher: Der Jurist erstattet bei der WKStA Anzeige. Der Vorwurf: Erpressung.

Die Causa Schrems versus Facebook wird zum Fall für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Die Datenschutz-Organisation Noyb von Max Schrems hatte Dokumente aus dem Prozess veröffentlicht. Daraufhin forderte die irische Datenschutzbehörde (DPC) die umgehende Löschung und das Unterschreiben einer Verschwiegenheitsvereinbarung. Sollte das nicht passieren, würde die DPC die Rechte des Beschwerdeführers, also Noyb, aussetzen. „Die irische Behörde hat die Verpflichtung uns zu hören, aber sie hat uns nun praktisch erpresst“, erklärt Schrems, weswegen nun gegen die irische Datenschutzbehörde eine Strafanzeige gestellt wurde.

Der Hintergrund: Vom Image der lustigen Social-Media-Plattform des ehemaligen Harvard-Studenten Mark Zuckerberg ist nach 17 Jahren kaum noch etwas übrig. Das stetig wachsende Unternehmen firmiert zwar erfolgreich an der Börse, fährt regelmäßig Rekordgewinne ein, ist jedoch zugleich immer öfter Mittelpunkt von Gerichtsverfahren, beziehungsweise Anhörungen vor dem US-Kongress. Aktuell bekanntester Fall sind die Enthüllungen der Whistleblowerin Frances Haugen. Doch auch in Europa steht seit Jahren das Geschäftsmodell auf dem Prüfstand. Der österreichische Jurist und Datenschutz-Aktivist Max Schrems ist mit der eigens gegründeten Organisation Noyb seit 2018 bemüht, die Durchsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu erwirken. Nach nunmehr drei Jahren hat die dafür zuständige irische Datenschutzbehörde einen "Entscheidungsentwurf" erlassen, in dem es das Vorgehen für rechtmäßig erklärt wird.

Diesen Entwurf und die eigene Stellungnahme wurden auf der Noyb-Webseite veröffentlicht - mit Genehmigung der hiesigen Datenschutzbehörde (DSB). Das sehen die Iren aber anders und forderten die umgehende Löschung. Zudem erhielt Schrems die Aufforderung, eine NDA (Non Disclosure Agreement; Verschwiegenheitsvereinbarung, Anm.d.Red.) aufzusetzen und zu unterschreiben. Sollte er dem nicht nachkommen, behalte sich die DPC das Recht vor, den Beschwerdeführer (Noyb) nicht anzuhören. Interessantes Detail: Im irischen Recht gibt es keine Verpflichtung zur Geheimhaltung.

Meinungsfreiheit im Tausch für Verfahrensrechte?

Für Max Schrems handelt es sich hierbei ganz klar um ein „Quid pro quo“, das in Österreich „wahrscheinlich Bestechung darstellt“, wie er in dem Statement erklärt: "Das Recht auf Anhörung wurde davon abhängig gemacht, dass wir eine Vereinbarung zum Vorteil des DPC und Facebook unterzeichnen. Es ist nichts anderes als eine Behörde, die fordert, die Meinungsfreiheit im Austausch für Verfahrensrechte aufzugeben."

Wie Noyb betont, hat es seinen Sitz in Österreich und nicht in Irland – unterliegt also österreichischem Recht, nicht irischem Recht. Unabhängig davon argumentiert sie jedoch auch nach irischem Recht, dass die Parteien keine gesetzliche Verpflichtung zur Vertraulichkeit von Dokumenten haben – und weist darauf hin, dass Abschnitt 26 des irischen Datenschutzgesetzes, der in dieser Angelegenheit vom DPC zitiert wurde, nur für DPC-Mitarbeiter gilt („betroffene Person“), nicht an Parteien.

„Im Allgemeinen haben wir sehr gute und professionelle Beziehungen zu den Behörden. Wir haben uns diesen Schritt nicht leicht gemacht, aber das Verhalten des DPC hat endlich alle roten Linien überschritten. Die verweigern uns im Grunde alle unsere Rechte auf ein faires Verfahren, es sei denn, wir stimmen zu, den Mund zu halten“, fügte Schrems hinzu.

Schrems weiter: „Wenn ein Beamter den geringsten Vorteil verlangt, um eine gesetzliche Pflicht zu erfüllen, können die Korruptionsbestimmungen ausgelöst werden. Juristisch gibt es keinen Unterschied zwischen der Forderung einer rechtswidrigen Vereinbarung oder einer Flasche Wein.“

Bis zu einer Klärung durch die WKStA, wird es nun "Adventlesungen" aus verschiedenen Facebook- und DPC-Dokumenten geben. Damit wolle man zeigen, dass Noyb "alle Freiheiten hat, Dokumente im Rahmen des geltenden Rechts zu diskutieren“.

>>> Statement von Noyb

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