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40 Klauseln unzulässig: Sony verliert Klage gegen VKI

APA/AFP/KENZO TRIBOUILLARD
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Guthaben sollte nach zwei Jahren verfallen, Preisänderungsklauseln und die automatische Umwandlung von einem Gratis-Abo zu einem kostenpflichtigen: Die Liste an Verstößen von Sony im Playstation-Network ist lang. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der japanische Elektronikhersteller Sony verstößt bei seiner Spielkonsole PlayStation gegen österreichisches Konsumentenschutzrecht. Das Handelsbericht Wien habe alle 40 beanstandeten Klauseln der Geschäftsbedingungen (AGB) des PlayStation-Networks (PSN) als unzulässig beurteilt, teilt der VKI am Donnerstag mit. Der Verein für Konsumenteninformation hatte im Auftrag des Sozialministeriums geklagt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die unzulässigen Klauseln der PSN-Nutzungsbedingungen betreffen unter anderem den Verfall von Guthaben schon nach zwei Jahren und uneingeschränkte Haftungsvorschriften der Eltern für das Verhalten ihrer Kinder. Ebenfalls als gesetzeswidrig eingestuft wurden Preisänderungsklauseln und solche, die Sony ein einseitiges Leistungsänderungsrecht einräumen. Auch, dass ein Gratis-Abo bei nicht rechtzeitiger Kündigung automatisch zu einem gebührenpfichtigen Abonnement werde, erteilte das Gericht eine Absage.

Das Playstation-Network (PSN) ist ein Onlinedienst, über den digitale Inhalte wie Spiele oder Filme als Download oder Stream gekauft werden können. "Das Urteil ist für Verbraucherinnen und Verbraucher insgesamt sehr erfreulich, da es zu unterschiedlichsten Fragestellungen bei Onlinediensten und Videospielen Klarheit bringt", erklärte VKI-Jurist Joachim Kogelmann in der Aussendung. Viele andere Spieleplattformen und Onlinedienste haben ähnliche Nutzungsbedingungen.

Bereits rechtskräftig geklärt ist übrigens, dass die VKI-Klage in deutscher Sprache zulässig war. Die Beklagten, die Sony Interactive Entertainment Europe Limited und die Sony Interactive Entertainment Network Europe Limited, mit Sitz in London, hatten die Annahme der zugestellten Klage verweigert, weil diese auf Deutsch verfasst war, blitzten mit ihrer Rechtsansicht aber ab.

(APA)

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