Der Personalsenat sprach ein vernichtendes Urteil über ein Mitglied des Bundesfinanzgerichts. Doch der Verwaltungsgerichtshof hob die Einstufung – „nicht entsprechend“ – auf: Er vermisste einen Antrag.
Wien. „Nicht entsprechend“: Das ist die schlechteste Bewertung, die eine Gesamtbeurteilung richterlicher Arbeit ergeben kann. Ein Mitglied des Bundesfinanzgerichts fasste ein solches „Nicht genügend“ des Richterdienstes aus. Vor dem Verwaltungsgerichtshof konnte er sich dennoch durchsetzen.
Der schon ältere Jurist, der aus der Finanzverwaltung kommend Richter geworden war, fiel im ersten Coronajahr durch die schleppende Erledigung von Akten auf, noch dazu nur einiger weniger. In der Findok, wo unter anderem die Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichts online abrufbar ist, haben sich nach den Erhebungen des Personalsenats im Jahr 2020 genau fünf Entscheidungen des Richters befunden. Berücksichtigte man seine Krankenstandstage, so kam man in der hauseigenen Berechnung der Erledigungen auf 9,3 Hauptakte und 74,7 Punkte. Das entsprach etwa einem Drittel der Durchschnittsleistung der mehr als 200 Richterinnen und Richter des Finanzgerichts.