Eine als Absturzsicherung gedachte Holzstange an einem Wanderweg in Vorarlberg war von einem Pilz befallen und brach, als ein Mädchen sich dagegenlehnte.
Wien. Das hölzerne Geländer war derart vermorscht, dass es vermutlich nicht einmal krachte, als es brach: Ohne jeden Halt stürzte ein Schweizer Mädchen in Vorarlberg 20 Meter über eine steile Böschung. Zwei Stunden später starb es im Spital an den Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas. Fünf Jahre nach dem tragischen Unfall steht nun durch ein rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck fest, wer rechtlich die Verantwortung dafür trägt.
Es geschah auf einem Spaziergang im Herbst 2016 in der Montafoner Gemeinde Silbertal. Die Eltern gingen mit ihren beiden Töchtern und einem Hund den „Erlebnisweg Spielraum Litzbach Silbertal“. Obwohl am Beginn und am Ende die eher programmatischen als rechtlich wirksamen Warntafeln „Benutzung auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder!“ standen, wurde der Wanderweg mit seinen interaktiven Stationen speziell für Kinder und Familien beworben. Er ist 4,2 Kilometer lang, liegt auf rund 1000 Metern Seehöhe und kann von Personen jeden Alters begangen werden, auch mit Halbschuhen und unter Mitnahme eines Kinderwagens.