Liftbenützung

Mieterin im 3. Stock darf nicht Lift fahren

Imago/viennaslide
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Eigentümer baute Aufzug aus eigenen Mitteln ein und war sauer auf Bewohnerin.

Wien. Eine Wiener Mieterin lebt schon länger in dem Haus, als es dort einen Aufzug gibt. Und genau das ist ihr Problem: Beim Vertragsschluss 1975 blieb im Musterformular das Feld über die Benützung des Aufzugs unausgefüllt; als der Vermieter mehr als 30 Jahre später anlässlich des Dachbodenausbaus auf eigene Kosten einen Lift einbauen ließ, verweigerte er ihr, die im 3. Stock wohnt, einen Schlüsselchip. Kann sie die Herausgabe erzwingen?

Der Vermieter war sauer auf die Frau, weil sie erfolgreich das Nachholen einer über Jahre verabsäumten Indexanpassung der Miete abgewehrt hatte. Selbst als der schwerkranke und mittlerweile verstorbene Ehemann der Mieterin von der Rettung abgeholt werden musste, bekräftigte der Sohn des früheren Hauseigentümers und (als nunmehriger Wohnungseigentümer) neue Vermieter das Verbot der Liftbenützung. Erst im Zuge des Gerichtsverfahrens gestand er wohlweislich zu, dass einem allfälligen Rettungstransport der Frau nichts entgegenstünde.

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