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Kommentar

Impfpflicht light

imago images/Bernd Günther
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Die Regierung hat sich für die gesichtswahrende Lösung entschieden: Die Impfpflicht kommt - aber nicht wirklich.

Ein wenig hat die Regierung da wohl der Mut verlassen: Die Impfpflicht kommt - aber in einer stark abgeschwächten Form. Jugendliche sind ganz ausgenommen, bis Mitte März gilt die Verpflichtung in der doch eher absurden Form einer unverbindlichen Empfehlung, denn bis dahin sind keinerlei Sanktionen vorgesehen. Und auch danach, in der Phase zwei, sind die Strafen in einer Höhe angesetzt, die viele überzeugte Impfgegner dazu bringen wird, sich von der Impfpflicht freizukaufen. Bestraft wird nur, wer zufällig in eine Polizeikontrolle gerät, und da höchstens vier Mal.

Bleibt die Phase drei, in der automatisch Melderegister und Impfregister abgeglichen und Strafbescheide verschickt werden sollen: Das wäre der eigentliche Kern der Impfpflicht gewesen, aber Kanzler und Gesundheitsminister verraten nicht, wann das kommen soll - ja nicht einmal, unter welchen Voraussetzungen Phase drei in Kraft gesetzt wird. Der Verweis auf Empfehlungen einer Kommission ist da eine nette Ausrede, nichts sagen zu müssen.

Die Zurückhaltung ist aber nicht erstaunlich: Gerade gegen diesen Teil des Vorhabens hat es gewichtige und durchaus seriöse Einwendungen gegeben. Der bürokratische Aufwand für die Umsetzung wäre gigantisch und würde Bezirksbehörden und Verwaltungsgerichte weitgehend lahm legen. Insofern ist die gewählte Lösung ein eleganter Ausweg: Die Regierung ist gesichtswahrend bei ihrem Vorhaben geblieben - sie wird es aber, weil sinnvoll nicht umsetzbar, nie in Kraft setzen. Was bleibt, ist eine Impfpflicht light.

>>> Impfpflicht wird Kontrolldelikt ab Mitte März

Die Impfpflicht im Detail. Der Entwurf soll am Donnerstag im Nationalrat beschlossen werden.