Buwog-Prozess

Nervöses Warten auf das schriftliche Grasser-Urteil

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser(c) Roldan Schlager, APA
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„In den nächsten Tagen“ soll die schriftliche Fassung des Urteils im Korruptionsprozess um die Affären „Buwog“ und „Terminal Tower" endlich vorliegen.

Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Wien, Katharina Lehmayer, erwartet „in den nächsten Tagen“ die schriftliche Ausfertigung des erstinstanzlichen Urteils für Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Das sagte Lehmayer den „Oberösterreichischen Nachrichten“. Der mittlerweile 53-jährige Ex-Politiker ist vor mehr als einem Jahr nicht rechtskräftig zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Die dreijährige Prozessdauer bezeichnete die OLG-Chefin „aufgrund der Komplexität“ als angemessen. Davor war sieben Jahre lang ermittelt worden.

Die Urteilsverkündung erfolgte am 4. Dezember 2020 im Straflandesgericht Wien. Begonnen hatte die Verhandlung am 12. Dezember 2017. Vorgeworfen wurde Grasser Korruption im Zusammenhang mit der Bundeswohnungen-Privatisierung (Stichwort: Buwog) und bei Übersiedlung der Finanz in den Linzer Terminal Tower. Im Laufe des Verfahrens gesellten sich weitere Anklagepunkte dazu.

Durch Corona kam es im Jahr 2020 zu einer längeren Unterbrechung des Prozesses. Außer acht Jahren Haft für Grasser setzte es damals sieben Jahre für den Lobbyisten Walter Meischberger und sechs Jahre für den früheren PR-Profi Peter Hochegger, ebenfalls nicht rechtskräftig. Seitdem warten die Angeklagten auf die schriftliche Ausfertigung des Urteils. Erst wenn diese vorliegt, können die Rechtsmittel der Verteidigung geschrieben werden.

„Penibelste“ Begründung

Grasser hat sich ja mehrfach nicht schuldig bekannt, er sieht den Spruch als Fehlurteil. Zuletzt bescheinigte ihm das Oberlandesgericht (OLG) in Reaktion auf einen (zweiten) Fristsetzungsantrag (damit versuchte Grasser, Tempo zu machen), dass „das Urteil penibelst zu begründen“ sei. Um damit „allfällige weitere jahrelange Rechtsgänge zu vermeiden“. In dieser Form ersuchte das OLG sozusagen um Verständnis dafür, dass die Erstrichterin so lang braucht. Klar scheint aus Grassers Sicht: Rechtsmittel werden mit Sicherheit eingebracht; auch wenn das Urteil von besonderer Güte ist. Verteidiger Manfred Ainedter zur „Presse“: „Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die lange Verfahrensdauer eine allfällige Strafe ersetzen soll.“

Indessen liegt eine weitere Anklage vor: Grasser und seinem einstigen Steuerberater H. wird Abgabenhinterziehung vorgeworfen. Provisionen, die Grasser für seine Tätigkeit bei einer Meinl-Gesellschaft bekam, sollen nicht korrekt versteuert worden sein. Beide bestreiten das.

(m.s.)

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