Wer für Vorrang islamischer Rechtsvorschriften eintritt, kann nicht Österreicher werden.
Wien. Die Anhängerschaft zu einer religiösen Bewegung, die vom Vorrang islamischer Rechtsvorschriften vor staatlichen Gesetzen überzeugt ist, kann einer Einbürgerung in Österreich entgegenstehen. Das zeigt der Fall eines Pakistaners, der sich nach Meinung der NÖ Landesregierung zur islamischen Tablighi-Jamaat-Bewegung (TJ) bekennt.