Säkularer Staat

"Gott als höchste Instanz": Keine Einbürgerung

Wer für Vorrang islamischer Rechtsvorschriften eintritt, kann nicht Österreicher werden.

Wien. Die Anhängerschaft zu einer religiösen Bewegung, die vom Vorrang islamischer Rechtsvorschriften vor staatlichen Gesetzen überzeugt ist, kann einer Einbürgerung in Österreich entgegenstehen. Das zeigt der Fall eines Pakistaners, der sich nach Meinung der NÖ Landesregierung zur islamischen Tablighi-Jamaat-Bewegung (TJ) bekennt.

Das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) hatte darauf hingewiesen: Die Bewegung habe das Ziel, Muslime ohne inneren Bezug zur Religion zu einem streng an Koran und Sunna ausgerichteten Leben hinzuführen. Der Mann habe überdies Sympathie für den sogenannten Islamischen Staat (IS) gezeigt und dessen Urheberschaft eines Anschlags 2016 in der Normandie bestritten. Eine Einbürgerung sei mangels bejahender Einstellung zur Republik ausgeschlossen.

Das Landesverwaltungsgericht teilte diese Einschätzung nicht. In der Verhandlung habe der Mann seine positive Einstellung zur Rechtsordnung artikuliert; Österreich sei seine Heimat, zumal er „sein halbes Leben hier verbracht“ habe. Gestützt auf Aussagen eines „informierten Vertreters“ des LVT als Zeugen – und weil auf Wikipedia keine Quelle für die Behauptung angeführt war –, verneinte das Gericht das Streben der TJ, die Gesellschaft zu islamisieren. Und hob die abschlägige Entscheidung der Landesregierung auf, auch weil der Pakistaner unbescholten sei.

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